zurück zur Übersicht Eigentumsrecht nach Trennung 08.05.2010 von Martina S. Hallo, ich habe eine 4 1/2 jährige Golden Retriever Dame- habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt und er erpresst mich damit, dass er mir meine Sachen, Möbel usw. nur gibt, wenn ich Ihm "seinen" Hund wiedergebe. Ich habe den Kaufvertrag alleine unterschrieben, bin Steuerzahler und auch Versicherungszahler für diesen Hund. Mein Ex ist Alkoholiker, hat sehr starke psychische Probleme und ist Harz 4 Empfänger- kurz gesagt, er bekommt sein eigenes Leben nicht auf die Reihe und erwartet, dass ich Ihm dieses wunderschöne Tier überlasse... DAS WERDE ICH NICHT!!! Ich lebe nun schon 9 Wochen mit meinem Hund und einem Koffer Klamotten bei einer Freundin-warte auf einen Gerichtsbeschluß, der sich ewig zu ziehen scheint... Was kann ich noch tun um diesen Psychopathen loszuwerden??? Ich habe auch gehört, dass er betrunken Auto fährt- aber niemand meldet es der Polizei- er hat Strafanzeigen laufen, wegen Betrugs, Stalking,Gewalt (hat mir die Nase gebrochen, ein Auge blau geschlagen)...er scheint Sonderrechte zu haben- denn er besetzt meine Mietwohnung- mit dem Argument, dass ich einen Untermietvertrag mit Ihm geschlossen habe und er deshalb nicht auszieht- meine Wohnung ist zum 30.06. gekündigt- ich habe schon eine neue Wohnung- aber keine Möbel, Sachen , Waschmaschine usw. Alles ist schon, wie gesagt beim Rechtsanwalt- die Kosten sind enorm- aber ich gebe nicht auf, mein Hund hat dieses Herrchen nicht verdient. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie einen Rat für mich hätten! Herzlichste Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sie haben den richtigen Weg gewählt, indem Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Insofern ist die Beantwortung Ihrer Frage auf diesem Wege nicht erforderlich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sie haben den richtigen Weg gewählt, indem Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Insofern ist die Beantwortung Ihrer Frage auf diesem Wege nicht erforderlich.