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Kann die Vorbesitzerin meinen Kater zurückverlangen?

von Frauke W.

Guten Tag, mein Kater wurde 2017 von einer polnischen Züchterin nach Deutschland verkauft. Kastriert, gechipt, geimpft, alles drum und dran. Die Vorbesitzerin hat ihn bis Anfang 2020 nicht impfen lassen, den Chip nie registrieren lassen, und ihn eines Tages beim Tierschutz abgegeben, er würde sich mit den anderen Tieren und menschlichen Familienmitgliedern nicht vertragen. Macht Stress, pieselt wild rum, war sehr auf sie fixiert. Vom Tierschutz aus habe ich ihn gegen eine Schutzgebühr erhalten, ebenso sämtliche Dokumente (Impfpass, Stammbaum, Chipdokumente). Seit Über 2 Jahren lebt er jetzt bei mir. Mittlerweile ist er up to date geimpft, der Chip auf mich registriert, und ich gehe regelmäßig mit ihm zum Tierarzt. Da er nicht ganz gesund ist häuft sich da auch einiges an, in den letzten 2 Jahren hatte ich 3000 Euro Tierarztkosten. Im Hinterkopf schwirrt bei mir immer rum: Was wenn die Vorbesitzerin ihn haben will? Ich kenne ja den Vertrag zwischen Tierschutz und Vorbesitzerin nicht, wobei die Tierschützerin in der Stadt eine gute Reputation hat, und sie diese nicht wegen einem Tier zerstören würde wenn sie dieses widerrechtlich verkauft. Außerdem habe ich ja sämtliche Papiere erhalten. Die Züchterin weiß auch Bescheid das ich ihn habe, war anfangs nicht begeistert, sieht aber mit welchem Eifer ich mich um ihn kümmere, und würde vermutlich alles dafür tun das dieser nie wieder zur Vorbesitzerin muss. Daher meine Frage: Kann mir die Vorbesitzerin noch meinen Kater wegnehmen? Ich danke Ihnen für ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass die Vorbesitzerin selbst und freiwillig an den Tierschutzverein herangetreten ist und ihn dort mit allen Papieren abgegeben hat. Wahrscheinlich hat sie auch eine Gebühr an den Tierschutzverein zahlen müssen und eine Übereignung oder ähnliches unterschrieben.
 
Rechtlich hätte die Vorbesitzern damit das Eigentum auf den Tierschutzverein übertragen, so dass sie keine Ansprüche mehr an dem Tier hat. Sollte sie tatsächlich von Ihnen die Katze zurückfordern, wobei sie dafür zunächst Ihren Namen und Ihre Adresse herausfinden müsste, müsste sie gegen Sie auch einen Herausgabeanspruch haben, was jedoch fraglich ist, da Sie mit ihr ja keinen Vertrag oder eine ähnliche Rechtbeziehung haben.
 

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