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Begleichung von Tierarztkosten hälftig für Hündin abgelehnt

von Wolfgang W.

Guten Tag, folgendes Problem ist aufgetreten: (Trennungsfall / Scheidung ) Arztrechnungen wurde vor Scheidung immer von Frau bezahlt. ( 4 Katzen und 1.Hündin ) Seit Trennung 2019 ist die Hündin und 2 der Katzen bei mir.( Frau ist weggezogen und darf keine Tiere halten). Futtergeld, Steuer, Versicherung wird weiterhin von Frau bezahlt ( Alle Tiere wurden auf ihren Namen vertraglich gekauft,bezahlt, bei Tasso gemeldet, Impfbücher laufen auch auf sie ) Musste deshalb eine Hundehalterhaftpflicht abschließen, die von Frau bezahlt wird. Bisher wurden alle Arztrechnungen,nach Trennung, hälftig bezahlt. Lezte Rechnung von Hündin ( Blasenenzündung ) wurde von mir bezahlt ( ca 456,00 € ). Jetzt weigert sich meine Exfrau den hälftigen Betrag zu begleichen und gibt an das die Hündin" jetzt auf mein Konto " gehen würde,sprich sie nicht bezahlen will. Kann ich den hälftigen Betrag einfordern ( Fristsetzung,Mahnung , mit Anwalt kommen ) und weiterhin verlangen das sie sich an den anfallenden Rechnungen hälftig zu beteiligen hat. ( Problem Eigentümer Sie- Halter Ich ) Würde mich über einen HilreichenRat freuen. MfG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung zu kurz für eine Einschätzung.
 
Da Sie schreiben, dass Sie bereits geschieden sind, müsste es eigentlich im Zuge der Scheidung auch eine rechtskräftige Entscheidung über die Hündin gegeben haben. Sollte es eine solche geben, müsste zunächst bekannt sein, was genau geregelt wurde. Des Weiteren wäre es wichtig zu wissen, aus welchem Grunde Sie Ihre Exfrau als Eigentümerin bezeichnen, aus welchem Grunde Ihre Ex-Frau alle Kosten allein trägt und Sie sich aber den Tierarztrechnungen zur Hälfte beteiligen, ob es zu dieser Kostenteilung etwas schriftliches gibt und insbesondere die Frage, ob es einen Anlaß oder eine Vereinbarung zwischen Ihnen gibt, aufgrund derer Ihre Frau nun „plötzlich“ der Meinung ist, dass die Hündin jetzt „auf Ihr Konto“ ginge.
 
Wenden Sie sich daher entweder an den Anwalt oder die Anwältin, der/die Sie bei der Scheidung vertreten hat, sofern die Hündin Teil des Scheidungsverfahrens war oder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier-/oder Familienrecht um Ihren Anspruch auf weitere zukünftige Beteiligung an den Tierarztkosten prüfen zu lassen.
 

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