zurück zur Übersicht Trennung -gemeinsamer Hund 12.09.2022 von Steffi G Vor 2 Jahren haben wir gemeinsam einen Hund gekauft. Der Kaufvertrag läuft auf meinen Ex-Partner und mich. Vor 4 Monaten erfolgte die Trennung. Er hat sich nie gross um den Hund gekümmert, alles erfolgte durch mich. Auch war ich es, die einen Trainer engagierte und die Artgenossen-Problematik in den Griff zu bekommen. Da es der Hund bei ihm nicht gut hat (bis zu 10 Stunden und mehr alleine) und ich es aber geschäftlich so regeln kann, dass der Hund kaum allein ist und ich zudem auch die grössere Bindung habe, habe ich den Hund nun alleine. Es erfolgte ein wenig Schriftwechsel. Nun äussert er sich nicht mehr. Geht der Hund nach einer gewissen Zeit auf mich über? Er zahlt nichts mehr für den Hund, ausser die Krankenversicherung. Diese würde ich gern übernehmen. Er zeigt auch kein Interesse an dem Hund. Möchte nun gern alles auf mich melden, dazu müsste er den Hund aber an mich „abtreten“. Sonst kann ich sie nicht ummelden. Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ursprünglich haben Sie den Hund gemeinsam angeschafft, sprich Sie waren Gemeinschaftseigentümer des Hundes. Da allein die Trennung hieran nichts ändert, ist zu prüfen, ob er Ihnen seinen Eigentumsanteil übertragen hat und Sie dadurch bereits Alleineigentümerin geworden sind. Zwar gibt es im BGB tatsächlich eine Ersitzung, geregelt im § 937 BGB allerdings erst nach 10 Jahren, sodass dies hier nicht greift. Möglich wäre jedoch, dass die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB zu Ihren Gunsten helfen könnte. Hierfür sprechen folgende Punkte: Sie allein sind im Besitz des Hundes sind (siehe § 1006 BGB), er kümmert sich nicht mehr um den Hund und Sie zahlen (bis auf die Krankenversicherung) alle Kosten selbst. Allerdings schreiben Sie, dass es bezüglich des Hundes „ein wenig Schriftverkehr“ gibt. Um zu prüfen, ob der Inhalt dieser Korrespondenz gegen die genannte Punkte und gegen Ihr Alleineigentum spricht, müsste der Inhalt bekannt sein. Versuchen Sie wenn möglich, eine verbindliche und abschließende Klärung hinsichtlich des Hundes zu erreichen und halten dies unbedingt schriftlich fest. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und u.a. die Ummeldung/Anmeldung zur Hundesteuer, zu der Sie als Halterin des Hundes nach der Hundesteuersatzung der Stadt Konstanz verpflichtet sind, durchführen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ursprünglich haben Sie den Hund gemeinsam angeschafft, sprich Sie waren Gemeinschaftseigentümer des Hundes. Da allein die Trennung hieran nichts ändert, ist zu prüfen, ob er Ihnen seinen Eigentumsanteil übertragen hat und Sie dadurch bereits Alleineigentümerin geworden sind. Zwar gibt es im BGB tatsächlich eine Ersitzung, geregelt im § 937 BGB allerdings erst nach 10 Jahren, sodass dies hier nicht greift. Möglich wäre jedoch, dass die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB zu Ihren Gunsten helfen könnte. Hierfür sprechen folgende Punkte: Sie allein sind im Besitz des Hundes sind (siehe § 1006 BGB), er kümmert sich nicht mehr um den Hund und Sie zahlen (bis auf die Krankenversicherung) alle Kosten selbst. Allerdings schreiben Sie, dass es bezüglich des Hundes „ein wenig Schriftverkehr“ gibt. Um zu prüfen, ob der Inhalt dieser Korrespondenz gegen die genannte Punkte und gegen Ihr Alleineigentum spricht, müsste der Inhalt bekannt sein. Versuchen Sie wenn möglich, eine verbindliche und abschließende Klärung hinsichtlich des Hundes zu erreichen und halten dies unbedingt schriftlich fest. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und u.a. die Ummeldung/Anmeldung zur Hundesteuer, zu der Sie als Halterin des Hundes nach der Hundesteuersatzung der Stadt Konstanz verpflichtet sind, durchführen zu können.