zurück zur Übersicht Tier zur alten Besitzerin zurückgeben 13.09.2022 von Jacqueline K. Hallo, ich hoffe sie können mir schnell weiterhelfen. Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Kater übernommen. Leider hat sich schnell herausgestellt das er über all hin pinkelt. Leider auch direkt neben mein Sohn was das schlimmste daran ist. Ich muss ihn ständig aufwecken damit ich es sauber machen kann und dazu die ganze Wäsche die ich waschen muss wird auch immer mehr und schaffe es nicht zu waschen. Ich kann ihn nicht mehr behalten und habe deswegen die vorherige Besitzerin gebeten ihn abzuholen, sie hatte damit keine Probleme und wollte ihn seit 2 Tagen abholen. Jetzt aber hat sie auf einmal gesagt das ich ihn zum Bauernhof oder zur not in das tierheim geben soll. Dort habe ich schon angefragt aber es gibt keine Kapazitäten mehr. Ich war auch schon beim Tierarzt da ich ihn sehr gerne behalten hätte aber es ist alles mit ihm in Ordnung, feliway habe ich ausprobiert.. andere streu Sorten aber es hilft nichts. Ich denke sie hat ihn bewusst mit dem Wissen das er das tut vermittelt. Da sie sagte das sie ihn abholt aber jetzt doch nicht mehr tun will, hab ich gesagt das ich ihn zu ihr bringe und wenn keiner da ist vor ihrer Türe stelle.Ich weiß das es so nicht sein sollte aber ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bitte helfen sie mir. Ich bedanke mich sehr und freu mich auf eine Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Not und Ihre Verzweiflung, dass Sie sogar überlegen ihn dort einfach vor die Tür zu stellen. Ob tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt, ist fraglich, da der Kater dieses Verhalten nicht zwingend bei der Vorbesitzerin auch schon gezeigt haben muss, vielleicht hat sie ihn aus anderen Gründen abgegeben und vor lauter Streß hat er nun mit dem Urinieren bei Ihnen erst begonnen. Unabhängig davon, haben Sie aber einen Rücknahmeanspruch gegen die Verkäuferin, resultierend aus der entsprechenden Vereinbarung mit ihr, dass Sie ihn nicht mehr behalten können und sie ihn zurücknimmt. Ob es sich um einen Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag oder um einen neuen „Übernahmevertrag“ handelt, kann zunächst dahinstehen. Sofern sie den Kater nicht zwischenzeitlich zurückgenommen hat, fordern Sie sie schriftlich auf ihn, innerhalb von zwei Tagen zurückzunehmen und kündigen an ihr zu bringen. Nehmen Sie einen Zeugen mit. Sollte keiner öffnen, dürfen Sie aus Tierschutzgründen den Kater nicht dort einfach in einer Box zurücklassen. Lassen Sie sich für diesen Fall vorab in einem vertraulichen Beratungsgespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Not und Ihre Verzweiflung, dass Sie sogar überlegen ihn dort einfach vor die Tür zu stellen. Ob tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt, ist fraglich, da der Kater dieses Verhalten nicht zwingend bei der Vorbesitzerin auch schon gezeigt haben muss, vielleicht hat sie ihn aus anderen Gründen abgegeben und vor lauter Streß hat er nun mit dem Urinieren bei Ihnen erst begonnen. Unabhängig davon, haben Sie aber einen Rücknahmeanspruch gegen die Verkäuferin, resultierend aus der entsprechenden Vereinbarung mit ihr, dass Sie ihn nicht mehr behalten können und sie ihn zurücknimmt. Ob es sich um einen Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag oder um einen neuen „Übernahmevertrag“ handelt, kann zunächst dahinstehen. Sofern sie den Kater nicht zwischenzeitlich zurückgenommen hat, fordern Sie sie schriftlich auf ihn, innerhalb von zwei Tagen zurückzunehmen und kündigen an ihr zu bringen. Nehmen Sie einen Zeugen mit. Sollte keiner öffnen, dürfen Sie aus Tierschutzgründen den Kater nicht dort einfach in einer Box zurücklassen. Lassen Sie sich für diesen Fall vorab in einem vertraulichen Beratungsgespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten.