zurück zur Übersicht Hundehalter und Haftpflichtversicherung 13.09.2022 von Erika M. Hallo, ich habe einen Hund und bin vor kurzem umgezogen. Die Gemeinde hat mich aufgefordert den Hund umzumelden. Jedoch wohnen meine Eltern weiterhin unter meiner alten Anschrift. Der Hund ist mal bei mir mal bei meinen Eltern. Ich würde ihn gerne dort angemeldet lassen, da es auch viel günstiger in der Hundesteuer ist. Jetzt habe ich die Möglichkeit der Gemeinde eine Mail zu schreiben und meine Eltern als Hundebesitzer/-Halter eintragen zu lassen oder ihn umzumelden. Da stelle ich mir die Frage: wenn ich meine Eltern als Hundebesitzer/- Halter eintragen lasse, muss ich dann auch alle Versicherungen, etc. auf deren Namen umschreiben oder können die weiterhin auf meinen Namen laufen? Und wenn der Hund ein Schaden verursachen sollte, während er bei mir ist und meine Eltern die Halter sind, zahlt es die Hundehaftpflicht dann noch? Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Abgesehen von der rein rechtlichen Frage, möchte ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen aus der Praxis mit einer solchen Konstellation davon abraten, nun alles auf Ihre Eltern „umzuschreiben“ und Ihre Eltern offiziell als Halter zu benennen. Hintergrund ist, dass es - sollte es zu Streitigkeiten um den Hund kommen, z.B. die Rückgabe an Sie - dürften Ihre Eltern auch als Eigentümer des Hundes gelten und Sie könnten große Schwierigkeiten haben, das Gegenteil zu beweisen. Wenn Sie dies dennoch machen möchten, sollten Sie sich vorab schriftlich von der bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung über Ihre Fragen und den Haftungsumfang informieren, da dies von der Versicherung und von dem gewählten Tarif abhängt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Abgesehen von der rein rechtlichen Frage, möchte ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen aus der Praxis mit einer solchen Konstellation davon abraten, nun alles auf Ihre Eltern „umzuschreiben“ und Ihre Eltern offiziell als Halter zu benennen. Hintergrund ist, dass es - sollte es zu Streitigkeiten um den Hund kommen, z.B. die Rückgabe an Sie - dürften Ihre Eltern auch als Eigentümer des Hundes gelten und Sie könnten große Schwierigkeiten haben, das Gegenteil zu beweisen. Wenn Sie dies dennoch machen möchten, sollten Sie sich vorab schriftlich von der bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung über Ihre Fragen und den Haftungsumfang informieren, da dies von der Versicherung und von dem gewählten Tarif abhängt.