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Hundebellen

von Nicole B.

Ich habe 2 junge Hunde und einer von beiden bellt jedesmal alles an, wenn ich ihn raus in den Garten lasse. Einigen Nachbarn scheint das wohl nicht zu gefallen, sie grüßen kaum noch. Kann gegen mich und meine Hunde gerichtlich vorgegangen werden?Was wäre, wenn sie nachts oder ganz früh morgens mal kurz bellen? Mit freundlichem Gruß,N.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Sie sollten sich daher bemühen, dass Ihre Hunde niemanden belästigen um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

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