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Tier aus dem Tierschutzverein OHNE Vertrag

von Sina S.

Hallo, wir haben ein dringliches Anliegen. Wir durften Anfang März diesen Jahres einen Hund von einem Tierschutzverein übernehmen. Damals haben eir 450 € für ihn bezahlt. Mittlerweile hat sich unsere finanzielle Situation so stark verändert, dass wir starke finanzielle Probleme haben. Wir haben viel versucht, aber können unsere Tiere nicht mehr halten. Nun ist es so, dass wir uns bei diesem Tierschutzverein wieder gemeldet haben, um eine Unterstützung für die Weitervermittlung zu bekommen. Es hat sich jedoch mittlerweile ergeben, dass eine Bekannte von uns den Hund gerne übernehmen möchte. Der Tierschutzverein hat mittlerweile jemand anderen gefunden und verlangt wieder 450 € für unseren Hund, obwohl sie weder Arbeit, noch Kosten mit ihm hatten. Ist es rechtens, dass der Tierschutzverein nun entscheiden kann wohin unser Hund geht und wieder 450 € für ihn verlangen kann? Wir haben überhaupt keinen Vertrag und auch nichts unterschrieben. Wir sind damals zu der Pflegestelle gefahren, haben das Geld abgegeben, den Impfpass bekommen und durften den Hund ohne jegliche Vorkontrolle mitnehmen. Deswegen möchte ich Sie fragen, wer nun im Recht ist - sind wir gezwungen nun über den Verein unseren Hund zu vermitteln oder ist er, dadurch das wir keinen Vertrag haben, unser Hund und wir können ihn selbstständig an unsere Bekannte vermitteln, ohne dass sie wieder die 450 € an den Tierschutzverein zahlen muss? Der Verein drängt nun und möchte das wir ihren Käufer den Hund sofort mitgeben. An sich wirkt der Verein für mich sehr unseriös - da der Verein auch nahezu wöchentlich seinen "Namen" auf Ebay ändert, keine Vorkontrollen macht, keinen Schutzvertrag, uns nicht mit einer Pflegestelle unterstützt, und nur das Geld kassiert. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus. Mfg 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist eine verbindliche und eindeutige Antwort an dieser Stelle nicht möglich. Grund hierfür ist, dass Dreh- und Angelpunkt für die Prüfung der Rechtslage folgendes ist: „Nun ist es so, dass wir uns bei diesem Tierschutzverein wieder gemeldet haben, um eine Unterstützung für die weitervermittlung zu bekommen“, der Tierschutzverein einverstanden war und offensichtlich auch einen neuen Interessenten gefunden hat.
 
Der konkrete Inhalt Ihrer Vereinbarung ist sehr wichtig, da hier zwei verschiedene rechtliche Varianten in Betracht kommen könnten. Entweder haben Sie den Hund mit der Vereinbarung an den Tierschutzverein (zurück)übereignet und haben damit einen „fremden“ Hund bis zur Weitervermittlung „in Pflege“ oder es ist nach wie vor Ihr eigener Hund und der Tierschutzverein sollte nur wie ein Makler tätig werden um einen Interessenten für Ihren Hund zu suchen, während Sie selbst auch einen Interessenten suchen.
 
Sollten Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierschutzverein gütlich über die Weitergabe des Hundes geeinigt haben und der Verein auf Herausgabe des Hundes an die von ihm bestimmten neuen Halter besteht, lassen Sie sich möglichst kurzfristig von einem Anwalt oder Anwältin für Tierrecht individuell und vertraulich beraten.

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