zurück zur Übersicht Katzenproblem 22.09.2022 von Volker B. Liebe:r Tassomitarbeiter/in, wird haben einen Konflikt mit unseren Nachbarn bezogen auf Revierkämpfe zwischen unseren Katzen. Vor ca. 1,5 bis 2 Jahren sind sie mit zwei Katzen ins Revier unseres Katers (7,5 Jahre) gezogen und es ist zu Revierkämpfe gekommen. Infolgedessen habe sie uns gebeten, unseren Kater von ihrem Grundstück fernzuhalten. Im direkten Gespräch haben wir dann getrennte Freigangzeiten vereinbart. Nach einer Weile, als die Zeiten von uns beiden nicht immer genau eingehalten waren, hat der Mann gesagt, es läuft unsere Katzen laufen weg, es geht. Dann war einige Monate Ruhe. Im August habe wir dann erneut eine WhatsApp bekommen, dass wir unseren Kater vom Grundstück fernhalten sollen, er würde ihre Katzen angreifen und ihnen auflauern. Wir sollen so eine gefährliche Katze wie die unsere im Haus halten, anleinen oder weggeben. Im direkten Gespräch stellte sich heraus, dass zu ihren zwei Katzen in der Zwischenzeit noch zwei junge Kater dazugekommen sind. Wir haben dann erneut eine Vereinbarung getroffen. Vorgestern habe die Nachbarn die Vereinbarung nicht eingehalten. Es ist zu einem Kampf gekommen. Eine ihrer Katzen ist verletzt. Eine andere ist von der Polizei tot aufgefunden worden. Die Nachbarn durften das tot Tier mitnehmen und sagen, es sei eindeutig an den Verletzungen gestorben, die unser Kater ihm zugefügt hat. Wenn wir den Kater jetzt nicht drinnen lassen, anleinen oder weggeben, wenden sie sich an die Behörde. Wie sieht die Situation rechtlich aus, was können wir tun, gibt es Mediation für solche Fälle? Ist das abgebracht? Die Vereinbarung mit den Nachbarn zu den Freigangszeiten haben wir schriftlich auf WA. Können Sie uns in dieser Sache weiter helfen? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder eine Behörde noch die Nachbarn können Ihnen wirksam auferlegen, Ihren Kater als reinen Wohnungskater zu halten oder ihn beim Spazierengehen anzuleinen. Auch wenn die Nachbarn meinen, deren verstorbener Kater sei „eindeutig an den Verletzungen gestorben, die Ihr Kater ihm zugefügt hat“, eine reine Vermutung reicht für Ansprüche gegen Sie nicht aus. Anders wäre es, wenn es z.B. einen Augenzeugen gibt. Allerdings müsste dann im Rahmen eines Mitverschuldens der Nachbarn auch geprüft werden, ob eine solche z.B. durch die Nichteinhaltung der schriftlich vereinbarten Freigangszeiten und unter Umständen auch der Tatsache, dass in diese bestehende Situation auch noch zusätzlich zwei weitere Kater angeschafft wurden, gegeben ist. Um die Situation aber nicht unnötig mit solchen Rechtsausführungen aufzuheizen, sollten Sie unbedingt eine gütliche Lösung finden, z.B. mithilfe der in Hamburg als Mediationsstelle eingerichtete ÖRA-Vergleichsstelle. Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder eine Behörde noch die Nachbarn können Ihnen wirksam auferlegen, Ihren Kater als reinen Wohnungskater zu halten oder ihn beim Spazierengehen anzuleinen. Auch wenn die Nachbarn meinen, deren verstorbener Kater sei „eindeutig an den Verletzungen gestorben, die Ihr Kater ihm zugefügt hat“, eine reine Vermutung reicht für Ansprüche gegen Sie nicht aus. Anders wäre es, wenn es z.B. einen Augenzeugen gibt. Allerdings müsste dann im Rahmen eines Mitverschuldens der Nachbarn auch geprüft werden, ob eine solche z.B. durch die Nichteinhaltung der schriftlich vereinbarten Freigangszeiten und unter Umständen auch der Tatsache, dass in diese bestehende Situation auch noch zusätzlich zwei weitere Kater angeschafft wurden, gegeben ist. Um die Situation aber nicht unnötig mit solchen Rechtsausführungen aufzuheizen, sollten Sie unbedingt eine gütliche Lösung finden, z.B. mithilfe der in Hamburg als Mediationsstelle eingerichtete ÖRA-Vergleichsstelle. Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg.