zurück zur Übersicht Katzenfutter im Eingang 25.09.2022 von Martina N. Hallo Wir haben 3 Hunde und die Nachbarin von gegenüber Katzen. Jetzt hat sie frisches Katzenfutter in unsere Hauseinfahrt gelegt, damit die Katzen zu uns kommen. Einer meiner Hunde ist ein Jäger und will sofort losrennen. Darf sie Futter in unsere Einfahrt streuen? Keiner von uns möchte das!!! Heute habe ich es im Tempo aufgesammelt und ihr auf dem Gehweg per Tempo gelegt. Wäre schön, wenn Sie mir antworten, ob ich sie auf der Gemeinde anzeigen kann oder was ich tun kann/soll. Danke vorab Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dies ist nur die berühmte „Spitze des Eisbergs“ zu der es eine längere Vorgeschichte und vielleicht auch Vorfälle zwischen Ihren Hunden und deren Katzen gegeben hat. Um Ihre Frage zu beantworten, aber auch um zu prüfen, ob eine Anzeige bei der Gemeinde überhaupt sinnvoll ist oder welche anderen Schritte erfolgversprechender sind, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Unabhängig davon, müssen Sie jedoch das Ablegen des Futters und das Füttern der fremden Katzen auf Ihrem Grundstück nicht dulden, und könnten Sie zur sofortigen Unterlassung auffordern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dies ist nur die berühmte „Spitze des Eisbergs“ zu der es eine längere Vorgeschichte und vielleicht auch Vorfälle zwischen Ihren Hunden und deren Katzen gegeben hat. Um Ihre Frage zu beantworten, aber auch um zu prüfen, ob eine Anzeige bei der Gemeinde überhaupt sinnvoll ist oder welche anderen Schritte erfolgversprechender sind, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Unabhängig davon, müssen Sie jedoch das Ablegen des Futters und das Füttern der fremden Katzen auf Ihrem Grundstück nicht dulden, und könnten Sie zur sofortigen Unterlassung auffordern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht.