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Eigene Katze im Tierheim wiederentdeckt

von Sarah S.

Hallo liebes Rechtsteam von Tasso, vor ca. 3 Monaten ist mein 1 jähriger Kater (Freigänger/ nicht gechipt oder tätowiert) verschwunden. Zunächst machte ich mir keine Gedanken, da Freigänger auch mal bis zu 2 Wochen weg sind und dann wieder kommen. Da er aber nach 4 Wochen immer noch nicht zurück war, machte ich mir große Sorgen. Ich habe in unserem Dorf nachgefragt und auch ein Bild von dem Kater online gestellt. Alles blieb aber erfolglos. Anfang der Woche hat meine Schwester dann durch Zufall ein Bild auf der Facebookseite des nächsten Tierheims gesehen, auf dem eindeutig und ohne Zweifel mein Kater abgebildet und als "gefunden" bezeichnet war - dazu habe ich auch alle befragt, die meinen Kater kannten und sie haben es mir bestätigt, dass er es zweifelsfrei ist. Anhand der Beschreibung des Bildes konnte ich sehen, dass er seit mitte August, also einen Monat dort ist. Das besagte Tierheim befindet sich 20km von meinem Dorf entfernt und ich fuhr hin. Als ich dort ankam und den Fall schilderte, erzählte man mir, dass er vor einer Woche vermittelt worden ist. Der Mitarbeiter sagte, er würde sich mit den Käufern in Verbindung setzen. Nun meine Frage - der Kater gehört doch nach wie vor mir und niemand darf ihn einbehalten? Im Vertrag mit der Person, die ihn mitgenommen hat, muss doch stehen, dass Fundtiere bis zu 6 Monate nach Ablauf dieser Frist dem eigentlichen Eigentümer gehören? Ist der Vertrag sonst ungültig? Welche Kosten können für mich entstehen, wenn ich ihn zurück hole? Danke im Voraus für ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist schon mal sehr hilfreich, dass der Kater durch das Tierheim als „gefunden“ bezeichnet wurde und es somit um seine Eigenschaft als „Fundtier“ weiß. Sichern Sie dieses Bild/diese Anzeige unbedingt als Beweismittel. Ich hoffe, dass das Tierheim einen solchen von Ihnen genannten Passus in den Vertrag aufgenommen hat, so dass der neue Halter über die mögliche Rückgabe informiert ist und auch darüber, dass er kein Zurückbehaltungsrecht hat.
 
Die möglichen Kosten, die Sie erstatten müssten, sind wahrscheinlich die entstandenen Futter-/ und Pflegekosten im Tierheim, die üblich mit einem festen Eurobetrag pro Tag berechnet werden, sind Tierarztkosten entstanden, kommen diese noch hinzu.
 
Sollte die Herausgabe nicht kurzfristig erfolgen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihren Herausgabeanspruch durchzusetzen.

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