zurück zur Übersicht Besitz laut Tierschutzvertrag 04.10.2022 von Stefanie P. Ich schreibe Ihnen, weil ich mit meinem Mann, lebend in Scheidung zwei Hunde aus dem Tierschutz geholt habe. Sie lebten nach Trennung bei mir in der Woche und am Wochenende hat er sie abgeholt. Da mein Mann ein Betrüger ist und das ganze mittlerweile über Polizei und ab nächste Woche auch über die Staatsanwaltschaft laufen wird brauche ich dringend Hilfe/Auskunft. Der eine Hund gehört ihm der andere mir laut Tierschutz Vertrag. Ende letzten Jahres hat er mich emotional so fertig gemacht, dass ich ihm handschriftlich die Hunde abgetreten habe. Jetzt ist der Sachverhalt so dass er unter arglistiger Täuschung die Hunde Samstag abgeholt hat und sie nicht wiedergebracht hat. Er möchte jetzt das ich eine weitere Vereinbarung zu seinen Gunsten unterschreibe und nur dann würde ich die Hunde wiedersehen! Diese Vereinbarungen laufen schon seit letztem Jahr das ich immer wieder irgendwas unterschreiben soll und immer wieder damit erpresst werde. Was hat jetzt rechtlich Gültigkeit! Ein Tierschutzvertrag oder die Abtretung an ihn? Ich will nur eins und das ist meinen Hund wieder haben. Mir zerbricht es das Herz, wenn ich weiß das er bei ihm ist nur um mich seelisch fertig zu machen. Er hat nicht mal zeitlich die Möglichkeit sich um die Hunde zu kümmern. Ich habe das Gefühl das ich dem hilflos ausgesetzt bin. Ich war bereits bei einer Anwältin die mir gesagt hat das ein tierschutzvertrag vor Gericht keine Gültigkeit hat die Abtretung aber rechtskräftig wäre und gelten würde. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen das ein Vertrag so wenig Rechtliche Grundlage haben kann. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge um den Hund und Ihre Hilflosigkeit. Da Sie die Hunde zurückhaben möchten, ist rechtlich zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen ihn haben. Hinsichtlich der Rechtsnatur bzw. der Gültigkeit von Tierschutzverträgen ist nicht gesetzlich geregelt, um welche Vertragsart es sich handelt. Es gibt einerseits Gerichte, die von Kaufverträgen ausgehen (so dass die Übernehmer Eigentümer werden), andere Gerichte sehen in diesen Verträgen so genannte atypische Verwahrungsverträge, so dass die Tierschutzvereine Eigentümer bleiben. Von dieser rechtlichen Einordnung hängt ab, welche Ansprüche und welche Folgen aus den diesem konkreten Vertrag entstehen. Gänzlich unwirksam sind sie allerdings nicht. In Ihrem konkreten Fall ist jedoch nicht nur der Tierschutzvertrag zu prüfen, sondern zwei weitere Aspekte und dessen rechtliche Auswirkungen: Zum einen, dass er bei der Trennung die beiden Hunde ja offensichtlich freiwillig bei Ihnen belassen hat und ob er Ihnen hierdurch seinen Hund übereignet hat, ihren eigenen Hund konnte er ihnen ja nicht überlassen. Zum anderen, die durch emotionalen Druck verschaffte Abtretungserklärung sowie die Täuschung um in den Besitz der Hunde zu kommen. Hier ist zu prüfen, ob Sie die unterschriebene Abtretungserklärung z.B. nach § 123 BGB anfechten könnten. Leider läßt sich all dies nur nach Einsicht in alle Dokumente und die Korrespondenz mit Ihrem Mann und Kenntnis der Einzelheiten prüfen, so dass Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen anderen Anwalt oder Anwältin wenden sollten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge um den Hund und Ihre Hilflosigkeit. Da Sie die Hunde zurückhaben möchten, ist rechtlich zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen ihn haben. Hinsichtlich der Rechtsnatur bzw. der Gültigkeit von Tierschutzverträgen ist nicht gesetzlich geregelt, um welche Vertragsart es sich handelt. Es gibt einerseits Gerichte, die von Kaufverträgen ausgehen (so dass die Übernehmer Eigentümer werden), andere Gerichte sehen in diesen Verträgen so genannte atypische Verwahrungsverträge, so dass die Tierschutzvereine Eigentümer bleiben. Von dieser rechtlichen Einordnung hängt ab, welche Ansprüche und welche Folgen aus den diesem konkreten Vertrag entstehen. Gänzlich unwirksam sind sie allerdings nicht. In Ihrem konkreten Fall ist jedoch nicht nur der Tierschutzvertrag zu prüfen, sondern zwei weitere Aspekte und dessen rechtliche Auswirkungen: Zum einen, dass er bei der Trennung die beiden Hunde ja offensichtlich freiwillig bei Ihnen belassen hat und ob er Ihnen hierdurch seinen Hund übereignet hat, ihren eigenen Hund konnte er ihnen ja nicht überlassen. Zum anderen, die durch emotionalen Druck verschaffte Abtretungserklärung sowie die Täuschung um in den Besitz der Hunde zu kommen. Hier ist zu prüfen, ob Sie die unterschriebene Abtretungserklärung z.B. nach § 123 BGB anfechten könnten. Leider läßt sich all dies nur nach Einsicht in alle Dokumente und die Korrespondenz mit Ihrem Mann und Kenntnis der Einzelheiten prüfen, so dass Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen anderen Anwalt oder Anwältin wenden sollten.