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OP Kosten

von Mathias P.

Sehr geehrte Frau Anwältin, vor ca 3 Wochen habe ich eine 2jährige Hündin über eine Tierschutz Organisation die aus Spanien Tiere vermittelt, adoptiert. Auf Fotos und Videos wurde mir das Tier näher vorgestellt wobei ich mich schon über das dicke Gesäuge wunderte. Die zuständige Ansprechpartnerin, auch Chefin der Orga, teilte mir mit, dass die Hündin Scheinschwanger war und sich das Gesäuge noch zurück bilden wird und auch aus diesem Grund noch nicht kastriert wurde, was aber noch vor Ausreise geschehen soll. Tatsächlich wurde sie dann 1 Woche vor Ausreise kastriert und alle vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen abgeschlossen. Am vergangenen Donnerstag musste das Tier, nach dem es bei mir kollabiert ist, Not operiert werden. Es wurde ein eiternder offener Leistenbruch zuzüglich einer nachweislicher verpfuschten Kastration (Fragmente von Eierstöcken und Gebärmutter) welche vergessen worden sind und auch entzündet waren! Der Artz bestätigte, dass es sich um eine mitgebrachtes Übel handelt. Ich kontaktierte die Chefin der Orga und teilte ihr in einem ruhigen Ton mit, dass ich die Kosten nicht tragen werde und sie sich bitte kümmern möchte. Die Antwort lautete zuerst das ist nicht ihr Problem damit hätten sie nichts zu tun. Ich sagte das ich das so nicht gelten lasse und sie könnte sich ja mal auch an die Klinik in Spanien wenden, die müssen ja versichert sein. Am nächsten Morgen rief sie mich an und betonte das die Klinik jede Schuld von sich weißt aber weil ihr das Tier so leid tut würde sie sich mit einem kleinen Teil an den Kosten beteiligen (zum Glück hatte ich das Telefon auf Laut sodass meine Nachbarin mithören konnte) ich habe geantwortet das sie immerhin nun auf dem richtigen Weg ist, aber ich nicht zufrieden bin. Nun wird evtl eine Folge OP stattfinden um die restlichen Teile zu entfernen. Frage :da ich ja in Vorlage treten muss, kann ich die Kosten zurück fordern? Danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, Ihrer Hündin geht es mittlerweile wieder besser.
 
Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums.
 
In Ihrem Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss.
 
Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen (hier ist zu unterscheiden nach den Kosten für den Leistenbruch und die Kosten für die weitere Kastrations-OP), müsste daher zunächst der Tierschutzvertrag und die Regelungen zu Eigentum etc. eingesehen werden.
 
Wichtig zu wissen wäre auch, ob und was Sie mit dem Verein hinsichtlich der Nachsorge der Kastration vereinbart haben, da Sie die Hündin ja offensichtlich frisch operiert übernommen haben und Komplikationen durch den Transport etc. durchaus möglich waren. Zu prüfen ist auch, ob in Ihrem Vertrag die Hündin als kastriert beschrieben ist und sie bereits aus dieser Zusicherung die notwendigen Kosten erstattet verlangen können, bis dieser Zustand vorliegt.
 
Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt alle Laborberichte etc. sowie einen ausführlichen Bericht über den Zustand, die Diagnosen und seine Einschätzung seit wann dieser Zustand bestand und dass die Behandlungen dringend notwendig waren bzw. sind, geben. Wenden Sie sich dann mit allen Unterlagen bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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