zurück zur Übersicht Welpe gekauft mit spülwürmer 11.10.2022 von Sophy S. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei Bettina.S einen 13 Wochen alter Welpe gekauft, 2 Impfungen haben gefehlt, ungepflegt bekommen und nach 5 Tage nach der Übergabe des Welpen hatte der 13 Wochen alt Welpe Spulwürmer die 20cm lang waren. Tierärzte besuche gab es jeden 2 Tag um die ca 1.500€ ausgegeben nur für Tierärzte besuche ausgegeben. Die Ahnentafel nach der 16 Woche immer noch nicht bekommen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihr Welpe ist dank der medizinischen Versorgung nun wieder und gesund. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, insbesondere wäre wichtig zu wissen, ob es sich bei der Verkäuferin um eine Züchterin oder um eine Privatperson handelt und ob Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, ob Sie die Verkäuferin bereits in Kenntnis gesetzt haben, etc. Daher ist nur eine kurze Übersicht möglich. Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Züchter, der als Unternehmerin im Sinne des BGB gehandelt hat, dann muss der Käufer den Verkäufer nur schriftlich über den Mangel unterrichten, eine konkrete Fristsetzung bedarf es nicht mehr. Der Verkäufer muss dann innerhalb einer angemessenen Frist die Nacherfüllung selbstständig vornehmen. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Sie sollten sich die Diagnosen, die Ursachen und auch seit wann die Krankheiten vorlagen von dem behandelnden Tierarzt zu Beweiszwecken schriftlich bescheinigen lassen. Wenn noch vorhanden sollten Sie die Verkaufsanzeige und auch die vorhandene Korrespondenz über WhatsApp etc. zur Beweiszwecken speichern. Wenden Sie sich dann mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche und deren Erfolgsaussichten prüfen zu lassen und die erforderlichen Schritte einleiten zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihr Welpe ist dank der medizinischen Versorgung nun wieder und gesund. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, insbesondere wäre wichtig zu wissen, ob es sich bei der Verkäuferin um eine Züchterin oder um eine Privatperson handelt und ob Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, ob Sie die Verkäuferin bereits in Kenntnis gesetzt haben, etc. Daher ist nur eine kurze Übersicht möglich. Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Züchter, der als Unternehmerin im Sinne des BGB gehandelt hat, dann muss der Käufer den Verkäufer nur schriftlich über den Mangel unterrichten, eine konkrete Fristsetzung bedarf es nicht mehr. Der Verkäufer muss dann innerhalb einer angemessenen Frist die Nacherfüllung selbstständig vornehmen. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Sie sollten sich die Diagnosen, die Ursachen und auch seit wann die Krankheiten vorlagen von dem behandelnden Tierarzt zu Beweiszwecken schriftlich bescheinigen lassen. Wenn noch vorhanden sollten Sie die Verkaufsanzeige und auch die vorhandene Korrespondenz über WhatsApp etc. zur Beweiszwecken speichern. Wenden Sie sich dann mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche und deren Erfolgsaussichten prüfen zu lassen und die erforderlichen Schritte einleiten zu können.