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Katze entwendet

von Klaus H.

Hallo Frau Fries, ich habe vor kurzem unsere Katze bei Tasso als vermisst gemeldet! Gestern bekam ich eine Nachricht von Tasso, dass eine mir unbekannte Nachbarin mitbekommen hat, wie die ehem. Besitzerin unsere Katze mitgenommen hat. Die Nachbarin hatte sie angesprochen, was sie da macht und sie erzählte, dass sie hier gewohnt hätte, bei Umzug die Katze nicht gefunden hätte und sie nun mitnähme, da sie ja auch die Papiere hätte. Sie fragte wohl noch, ob jemand die Katze versorgen würde aber das wusste von diesen Nachbarn leider niemand. Verschwiegen wurde dabei allerdings, dass dieser Umzug schon 2016 stattfand und sie genau wusste, dass ihre Katze dauernd bei uns ist und sich an dem Futter unserer anderen Katze bedient. Wir haben mehrfach gemeinsam darüber gesprochen und dann war sie plötzlich weg, hat aber noch eine Wurmkur für sie in unseren Briefkasten geworfen. Sie weiß also, wo wir wohnen und wir sind auch auf Facebook 'befreundet', worüber ich ihr zu Anfang ab und zu Fotos, bzw. sie auch mit Babyfotos der Katze gesendet hat. Seither gab es von ihrer Seite allerdings kein Interesse mehr an dem Tier. 2020 haben wir sie dann auch auf uns chippen und registrieren lassen, sowie sämtliche Impfungen usw. vorgenommen. Ich habe jetzt Kontakt aufgenommen und sie sagt, sie würde sie zurückbringen, wenn sie merkt, dass es ihr nicht gut ginge. Sie hätte sie damals auch schmerzlichst vermisst aber, wie gesagt, sie wusste ja, wo sie zu finden gewesen wäre. Zumal es durch dieses Wissen ja auch nie eine Vermisstenmeldung gab. Was können wir nun tun, bzw. haben wir überhaupt rechtlich gesehen eine Möglichkeit unser Tier wiederzubekommen? Kann sie nach so einer langen Zeit die Katze einfach wieder an sich nehmen? Vor allem ohne uns etwas zu sagen? Hätte die Nachbarin das nicht zufällig mitbekommen und unsere Anzeige gesehen, wüssten wir immernoch nicht, wo sie ist und hätten das Schlimmste befürchtet. Lieben Dank schon mal für ihre Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das geschilderte Verhalten der Dame und die plötzliche Mitnahme nach sechs Jahren erscheint schon sonderbar.
 
Meines Erachtens spricht einiges dafür, dass die vorherige Eigentümerin Ihnen 2016 das Eigentum an der Katze übertragen hat und Sie daher einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB haben könnten. Zu Ihren Gunsten hier gilt hier bereits die Eigentumsvermutung aus § 1006 BGB und der lange Zeitablauf. Dass die Dame ursprünglich Eigentümerin der Katze war und wohlmöglich noch die Papiere hat, dürfte nicht ausreichen, um Ihre gesetzliche Eigentumsvermutung zu widerlegen. Um eine genauere Einschätzung der Eigentumslage vornehmen zu können, müsste der gesamte Sachverhalt und auch die Korrespondenz über Facebook eingesehen werden.
 
Fordern Sie die Dame zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen die Katze unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben und kündigen Sie bei Weigerung rechtliche Schritte an.
 
Zu prüfen wäre auch, ob eine Strafbarkeit vorliegen könnte, z.B. ein Diebstahl und eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag möglich und sinnvoll ist. Dies hängt allerdings von den Einzelheiten ab. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf oder wenn die Dame sich weiterhin weigert, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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