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Tierquälerei

von Matthias M.

Wer kann bei Tasso Auskunft geben über rechtliche Schritte , wenn Tiere nicht artgerecht gehalten und gequält werden. Mit freundliche Gruß Matthias

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In solchen Fällen, kann man sich schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden und dort den Fall schildern. Handelt es sich um den begründeten Verdacht einer nicht artgerechten Haltung können die Ämter die erforderlichen Maßnehmen einleiten, z.B. einen Hausbesuch machen, dem Halter Auflagen zur Hundehaltung erteilen oder im Notfall ein begrenztes oder dauerhaftes Hundehaltungsverbot aussprechen. Um nicht einen Unschuldigen zu Unrecht dem schweren Vorwurf der Tierquälerei zu bezichtigen, sollte man mit einer solchen Anzeige vorsichtig sein, wenn man die angeblichen Zustände nur vom Hören sagen kennt und solche Behauptungen einfach ungeprüft übernimmt.

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