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Tierschutzverein Psychoterror

von Katharina M.

Guten Tag, vorab. Ich hatte bereits drei Hunde großgezogen. Das mir das mal passiert... hätte ich nie gedacht. wir hatten uns vor einigen Wochen für einen Hund aus dem Tierschutz entschieden. Wir haben den Hund vom Flughafen abgeholt und waren dann erstmal überrascht, dass sie sehr viel größer war als angegeben. Fast doppelt so groß. Ich bin eine sehr kleine Person und konnte sie von Anfang an nur mit Mühe halten. Leider hatte sie auch einen Jagdtrieb, obwohl uns vorher versichert wurde sie hatte keinen. Die Kinder, meine Jüngste ging sie immer wieder an. Wir haben dann mit Futter gearbeitet, dass nur sie gab. Leider wegen ihrer stürmischen Art und der Größe warf sie unsere Kinder jeden Tag um. Von dem ruhigen Hund, der ohne Leine mit Kindern spazieren gehen konnte war keine Spur. Sie war angeblich das Leben im Haus gewohnt, zerkratzte uns aber alles nur um aus dem Haus zu kommen. Der Hund war anders als uns beschrieben wurde und so nicht passend für unsere Familie. Der Stress und die Sorge, dass mit den Kindern etwas passiert, sorgte für einen kleinen Zusammenbruch bei mir, wo ich mich nun behandeln lassen muss. Wir entschlossen uns schweren Herzen, den Hund zurückzugeben, die Kinder hatten bereits Angst und für meine Gesundheit war es nicht zuträglich sie zu behalten. Was wir dem Tierschutzverein gleich mitteilten. Es wurde eine Pflegestelle gefunden und wir haben ein Pfotentaxi bezahlt, dass den Hund in die Pflegestelle fuhr. Danach kamen sehr viele Anschuldigungen per WhatsApp. Wir wären unfähig. Der Hund wäre nur bei uns so etc. Und wir wären noch Halter, auch wenn der Hund wieder auf Pflegestelle ist. Wir müssen jetzt die Kosten bezahlen. Der Hund hat eine Entzündung am Fuß und muss behandelt werden. Angeblich wäre sie schon bei uns verletzt gewesen, wir hätten das verschwiegen. Das weise ich aber zurück. Ihr ging es gut als sie abgeholt wurde. Kein Humpeln, kein gar nichts. Im Vertrag steht ganz klar "Mit der Rückgabe des Hundes, fällt die Halterschaft an den Verein zurück" Nichts von zusätzlichen Kosten nachträglich. Ich hätte den Tierarzt bezahlt, weil wir uns noch Verpflichtet für den Hund fühlen, aber jetzt wirft man uns noch vor wir hätten hier etwas unterschlagen. Ich bin gerade am Ende meiner Nerven. Ich werde mir nie wieder einen Hund aus dem Ausland holen. Was mache ich, wenn hier immer weiter Kosten gefordert werden? Im Vertrag stand davon nichts!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn es sich für Sie im Moment wahrscheinlich nicht so anfühlt so haben Sie aber das „Glück“, dass der Verein den Hund so schnell zurückgenommen hat. Im Moment erreichen mich zahlreiche Anfragen, in denen die Tierschutzvereine die Rücknahmen wegen fehlenden Pflegestellen ablehnen oder zu verhindern versuchen.
 
Leider schreiben Sie nicht, ob Sie die gezahlte Tierschutzgebühr bei der Rückgabe des Hundes erstattet bekommen haben, ich nehme aber an, dass dies vertraglich ausgeschlossen war. Auch wenn die Einsicht in den gesamten Tierschutzvertrag notwendig ist um zu prüfen, welche Klausel überhaupt wirksam ist, so spricht die Klausel, dass die Halterschaft mit der Rückgabe wieder an den Verein zurückgeht, jedenfalls gegen einen Zahlungsanspruch des Vereins gegen Sie.
 
Im Gegenteil könnte man überlegen, ob Sie den Tierschutzvertrag nicht noch anfechten können, um die Tierschutzgebühr erstattet zu bekommen bzw. um diese den Forderungen des Vereins entgegen halten zu können. Zu prüfen ist, ob sich aus der falschen Beschreibung ein solcher Anfechtungsgrund ergibt, wobei hier insbesondere auf die falsche Größe des Hundes abzustellen ist, da dies einfach nachweisbar ist, bei den Wesensmerkmalen (Kinderfreundlich, kein Jagdtrieb, etc.) ist dies im schwieriger zu bewerten. Sichern Sie daher auch jetzt noch, wenn möglich die Vermittlungsanzeige und die Korrespondenz in denen die Angaben gemacht oder sogar versichert wurden.
 
Sollte der Verein tatsächlich die Übernahme der (Tierarzt-)kosten verlangen, versuchen Sie sich entweder gütlich zu einigen oder wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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