zurück zur Übersicht Krankes kitten 04.11.2022 von N. G. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe letzte Woche ein Maine-Coon kitten für 600€ gekauft. Ich war jetzt Mittwoch, Donnerstag und muss heut wieder zum Tierarzt da das Tier krank ist. Die Dame versicherte mir dass das Tier gesund war Auf meine Kontakt versuche das sie mir ein krankes kitten verkauft hat und man sich doch außer gerichtlich einigen kann kam keine Antwort. Habe ich Chancen die 600€ oder zumindest die Behandlungskosten wieder zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeines vorweg. Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Neu ist seit dem 01.01.2022 für Privat-Käufer von einem Züchter, der unter den Unternehmerbegriff im Sinne des BGB fällt (so genannter Verbrauchsgüterkauf), dass der Käufer u.a. keine angemessene Frist zur Nachbesserung mehr setzen muss, sondern den Verkäufer über den Mangel „unterrichten“ muss. Dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, eine Frist kann jedoch nach wie vor gesetzt werden. Leider schreiben Sie nicht, um welche Krankheit es sich handelt, wichtig zu wissen, ob diese überhaupt behandelbar ist oder z.B. eine angeborene Krankheit. Anders als für einen Schadensersatzanspruch, der eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters an der Krankheit voraussetzt, braucht es diese beiden Voraussetzungen bei der Kaufpreisminderung nicht. Um die Voraussetzungen einer Minderung und der konkreten Höhe bzw. der vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises zu prüfen, müsste daher der gesamte Kaufvertrag sowie die tierärztlichen Befunde eingesehen werden und auch geprüft werden, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und zu Ihren Gunsten die neuen Regelungen gelten. Sichern Sie daher, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und Screenshots einer möglicherweise vorhandenen Homepage des Züchters etc. und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeines vorweg. Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Neu ist seit dem 01.01.2022 für Privat-Käufer von einem Züchter, der unter den Unternehmerbegriff im Sinne des BGB fällt (so genannter Verbrauchsgüterkauf), dass der Käufer u.a. keine angemessene Frist zur Nachbesserung mehr setzen muss, sondern den Verkäufer über den Mangel „unterrichten“ muss. Dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, eine Frist kann jedoch nach wie vor gesetzt werden. Leider schreiben Sie nicht, um welche Krankheit es sich handelt, wichtig zu wissen, ob diese überhaupt behandelbar ist oder z.B. eine angeborene Krankheit. Anders als für einen Schadensersatzanspruch, der eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters an der Krankheit voraussetzt, braucht es diese beiden Voraussetzungen bei der Kaufpreisminderung nicht. Um die Voraussetzungen einer Minderung und der konkreten Höhe bzw. der vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises zu prüfen, müsste daher der gesamte Kaufvertrag sowie die tierärztlichen Befunde eingesehen werden und auch geprüft werden, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und zu Ihren Gunsten die neuen Regelungen gelten. Sichern Sie daher, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und Screenshots einer möglicherweise vorhandenen Homepage des Züchters etc. und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.