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Besitzrecht

von Barbara D.

Hallo Frau Fries, Mein Exfreund zieht mit seiner neuen Freundin um. In dieser neuen Wohnung wären wohl keine Katzen erlaubt. Somit hat er seine Katzen und alles Zubehör (Kratzbaum, Futter,...) bei mir vorbeigebracht. Nach 2 Tagen schreibt mir seine Freundin, dass sie die Kater nun wieder haben wollen. Ich habe verneint. Nun geht seine Freundin gegen mich rechtlich vor, mit Herausgabe der Katzen. Es war nur niemals die Rede von vorübergehend, was ich per WhatsApp-Nachrichten auch nachweisen kann. Es waren auch Zeugen anwesend, als er bei mir die Katzen vorbeibrachte. Es hieß niemals vorübergehend. Muss ich die Katzen nun wieder herausgeben?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst einmal ist schon fraglich, ob seine neue Freundin überhaupt irgendwelche Ansprüche gegen Sie hat, da sie schließlich nicht Eigentümerin der Katzen war.
 
Anhand Ihrer Schilderung nehme ich, dass er Alleineigentümer der Katzen war und er Ihnen die Tiere übereignet hat als er sie Ihnen samt sämtlichen Zubehör übergeben hat. Es ist gut, dass Sie hierfür Zeugen haben und auch die WhatsApp Nachrichten gegen eine vorübergehenden Inpflegenahme sprechen. Hinzu kommt, dass Sie laut der gesetzlichen Vermutung des § 1006 BGB als Eigentümerin gelten. Zusammen mit der Tatsache, dass Sie die Katzen bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie schon in der besseren Position, dass ER (und nicht seine neue Freundin) Sie auf Herausgabe verklagen müsste und er in diesem Prozess die oben genannten Umstände, die für Sie sprechen, widerlegen müsste.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder auch um die Herausgabeansprüche abwehren zu lassen, damit Sie sich nicht weiter mit ihr bzw. ihm auseinander setzen müssen.
 

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