zurück zur Übersicht Tierheimpflegetier Arzt Gebunden im Vertrag? 08.11.2022 von benny B. Hallo, ich habe seit 8 Wochen ein Pflegehund aus einem Tierheim, welches Auslandshunde vermittelt, nun steht im Vertrag ich muesste zu dem Tierarzt der mit dem das Heim zusammen arbeitet, nur damit dir Rechnungen bezahlt werden, dieser Arzt ist Aber zu weit weg, für jeden Tag mit dem Rad dahin zufahren, bin ohne Auto, wollte den Hund zu meinem Tierarzt checken lassen, da er Durchfall und Zeubgerhusten hat, und es bicht weg geht. Kann ich diese Untersuchungs/&Medikamenten Rechnungen dem Tierheim einreichen wegen der Uebernahme, da dergebundene Arzt den Hund fur gesund erklärte und es aufs Stress abgeschoben hat, dabei Wurden Giardien festgetellt, und der husten ist chronisch. der Tierarzt für das Heim hat mich nicht aufgeklaert, verhalten und wie man das Tier behandeln muss, mein Tierarzt ist eindeutig anders und Besser somit soll das Heim diese Rechnungen auch Uebernehmen, wie geht das Wechseln ogne das man mir das Tier abbnimmt wenn dass heim Nein Sagt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit dem Tierheim einen Pflegevertrag geschlossen haben, ist das Tierheim nach wie vor Eigentümer des Hundes und kann diesen Pflegevertrag entweder nach den gesetzlichen Vorgaben jederzeit kündigen, falls nichts Konkretes zur Rückgabe im Vertrag geregelt wurde. Da das Tierheim als Eigentümer auch die Tierarztkosten für den Hund übernimmt, kann es grundsätzlich auch Bedingungen für die Vorgehensweise und die Erstattungen aufstellen. Anhand des Pflegestellenvertrages muss geprüft werden, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist und ob/welche Folgen aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen folgen. Wichtig ist für die Prüfung jedoch auch der Gesundheitszustand des Hundes und dass Sie den Eindruck haben, dass der Tierarzt an Sie gebunden sein sollen, die Krankheiten des Hundes falsch einschätzt. Zur Sicherheit sollten Sie sich vor dem Tierarztwechsel an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit dem Tierheim einen Pflegevertrag geschlossen haben, ist das Tierheim nach wie vor Eigentümer des Hundes und kann diesen Pflegevertrag entweder nach den gesetzlichen Vorgaben jederzeit kündigen, falls nichts Konkretes zur Rückgabe im Vertrag geregelt wurde. Da das Tierheim als Eigentümer auch die Tierarztkosten für den Hund übernimmt, kann es grundsätzlich auch Bedingungen für die Vorgehensweise und die Erstattungen aufstellen. Anhand des Pflegestellenvertrages muss geprüft werden, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist und ob/welche Folgen aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen folgen. Wichtig ist für die Prüfung jedoch auch der Gesundheitszustand des Hundes und dass Sie den Eindruck haben, dass der Tierarzt an Sie gebunden sein sollen, die Krankheiten des Hundes falsch einschätzt. Zur Sicherheit sollten Sie sich vor dem Tierarztwechsel an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.