zurück zur Übersicht Flöhe 08.11.2022 von Kathrin S. Hallo Frau…. Gibt es eine Strafe für Hundehalter die wissentlich ihren mit Flöhen befallenen Hund mit ins Restaurant nehmen? Zusätzlich das Thema parasitäre Nachsorge auch nicht so (oder gar nicht) beachten? Lieber Gruß und danke schon einmal. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Ihre Fragen kurz und einfach erscheinen, ist die Bewertung und eine Antwort nicht so leicht möglich, ohne die Vorgeschichte bzw. die Einzelheiten zu kennen. Daher ist leider nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Ob dieses rücksichtloses Verhalten des Hundehalter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch darstellen, ist zwar fraglich, denkbar wären z.B. eine strafbare Sachbeschädigung, wenn andere Hunde durch die Flöhe des Hundes befallen werden oder eine Körperverletzung, wenn Menschen befallen werden. Möglich wäre aber auch ein Verstoß des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz, wenn er durch die absichtliche fehlende oder mangelhafte Nachsorge billigend in Kauf nimmt, dass der Hund immer wieder erneut den Flohbefall erleiden muss. Zuständig hierfür wäre das Veterinäramt, das z.B. durch die Auflage den Tierhalter verpflichten könnte den Flohbefall behandeln zu lassen und dies durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen zu lassen, o.ä.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Ihre Fragen kurz und einfach erscheinen, ist die Bewertung und eine Antwort nicht so leicht möglich, ohne die Vorgeschichte bzw. die Einzelheiten zu kennen. Daher ist leider nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Ob dieses rücksichtloses Verhalten des Hundehalter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch darstellen, ist zwar fraglich, denkbar wären z.B. eine strafbare Sachbeschädigung, wenn andere Hunde durch die Flöhe des Hundes befallen werden oder eine Körperverletzung, wenn Menschen befallen werden. Möglich wäre aber auch ein Verstoß des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz, wenn er durch die absichtliche fehlende oder mangelhafte Nachsorge billigend in Kauf nimmt, dass der Hund immer wieder erneut den Flohbefall erleiden muss. Zuständig hierfür wäre das Veterinäramt, das z.B. durch die Auflage den Tierhalter verpflichten könnte den Flohbefall behandeln zu lassen und dies durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen zu lassen, o.ä.