zurück zur Übersicht Vermieterin verbietet zweite Katze 18.05.2010 von Janina S. Liebe Frau Fries, mein Partner und ich besitzen zwei Kaninchen und einen Kater. In unserem Mietvertrag ist die Tierhaltung mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Letztes Jahr im März zog eine zweite Katze ein, die aber ein halbes Jahr später verstarb. Die Vermieterin wusste davon und sagte auch nicht, dass es ihr unangenehm war. Nun hätte ich gern wieder eine zweite Katze, meine Vermieterin sagte aber, das würde ihr zuviel. Ein anderer Mieter im Haus hat auch bereits zwei Katzen (auf DEUTLICH weniger Raum), womit sie zwar unglücklich ist, aber nichts gegen unternimmt. Bei meinem Kater habe ich sie ausdrücklich gefragt, ob er irgendwie Mitmieter belästigt hat, ob sich jemand beschwert hätte. All dies verneinte sie und blieb ohne Begründung bei ihrer Aussage "Das wird mir zuviel". Liebe Frau Fries, wo stehe ich rechtlich? Kann mir fristlos gekündigt werden, wenn ich dennoch eine zweite Katze hole? Darf mir eine zweite überhaupt verboten werden, wenn sie bei einem anderen Mieter geduldet wird? Über Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit besten Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar bräuchten Sie laut Ihrem Mietvertrag die Zustimmung der Vermieterin zur Haltung der zweiten Katze. Da die Vermieterin jedoch von Ihrer zweite Katze wusste und diese offenbar geduldet hatte und zudem die Haltung zweier weiterer Katzen eines anderen Mieters duldet, könnte dieses Verbot unwirksam sein. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung bzw. Aufforderung zur Abschaffung der zweiten Katze wäre im Ergebnis wohl unwirksam. Lassen Sie sich das Verbot der zweiten Katzen schriftlich erteilen, um dies detailliert anwaltlich prüfen zu lassen. Versuchen Sie in einem persönlichen Gespräch herauszufinden, ob nicht etwas anderes hinter dem Verhalten der Vermieterin steckt und die zweite Katze nur ein vorgeschobener Grund ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar bräuchten Sie laut Ihrem Mietvertrag die Zustimmung der Vermieterin zur Haltung der zweiten Katze. Da die Vermieterin jedoch von Ihrer zweite Katze wusste und diese offenbar geduldet hatte und zudem die Haltung zweier weiterer Katzen eines anderen Mieters duldet, könnte dieses Verbot unwirksam sein. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung bzw. Aufforderung zur Abschaffung der zweiten Katze wäre im Ergebnis wohl unwirksam. Lassen Sie sich das Verbot der zweiten Katzen schriftlich erteilen, um dies detailliert anwaltlich prüfen zu lassen. Versuchen Sie in einem persönlichen Gespräch herauszufinden, ob nicht etwas anderes hinter dem Verhalten der Vermieterin steckt und die zweite Katze nur ein vorgeschobener Grund ist.