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2 Hundehaltung erst erlaubt, jetzt verweigert

von Susanne H.

Hallo, Ich bin Mieter einer größeren Wohnungsbaugesellschaft und dort vor ca. 3 Jahren eingezogen. Bei Einzug hatte ich 2 Hunde, Schäferhund-Mix und Terrier. Diese habe ich im Bewerberbogen angegeben und alle Unterlagen zu diesen bei Mietbeginn abgegeben. Das ich diese für beide Hunde vorlegen soll, BEVOR dem Mietverhältnis zugestimmt wird, habe ich sogar noch schriftlich. Jetzt ist mein älterer Hund im Sommer verstorben und ich habe dem Vermieter dies mitgeteilt, daraufhin hieß es, es läge gar keine Info vor das ich Hunde halte. Hier habe ich schon gesagt, wenn ich diese nicht angemeldet hätte, würde ich ihnen ja nicht mitteilen, dass ich nun einen anmelde. Die Haltung habe ich dann für den verbleibenden Hund nochmal nachgeholt, mit dem Hinweis, dass ich noch die Unterlagen habe, bei dem bei Einzug beide Hunde dem Vermieter bekannt waren. Jetzt, knapp ein halbes Jahr später, wollte ich mir für einen neuen 2 Hund die Genehmigung holen, da dieser aus dem Tierschutz kommt. Im Mietvertrag steht lediglich, Hunde sind anzumelden, dies steht auch im Info Letter, nur Listenhunde werden nicht genehmigt. Ich bin mit 2 Hunden eingezogen, dies wusste meine damalige Ansprechpartnerin bei der Gesellschaft, als ich den Mietvertrag unterschrieb. Mein Nachbar hält 2 Goldies, meine anderen Nachbarn habe ich sogar persönlich angesprochen. Sollte sie etwas stören, können sie mir jederzeit dies mitteilen. Es ist in drei Jahren zu keiner Beschwerde gekommen. Dennoch lehnt der Vermieters jetzt die Bitte um den neuen zweiten Hund ab. Muss ich das grundsätzlich akzeptieren, wenn ich vorher bereits 2 hatte? Ich habe auch ein zweites Mal darauf hingewiesen, das ich das Schreiben noch habe, in dem um die Haftpflicht beider Hunde gebeten wird und ich auch beide bei der Wohnungsbewerbung aufgeführt hatte. Aufgrund der Hunde dürfte ich zu dem Zeitpunkt auch nur die Erdgeschosswohnung anmieten. Auch das mit damals mündlich gesagt wurde, 2 Hunde sind in der Regel kein Problem hatte ich angemerkt. Was mir langfristig wichtig war, da ich weiterhin 2 haben wollte, sollte einer versterben. Was mich jetzt wirklich ärgert, sonst hätte ich die Wohnung nicht genommen. Trotzdem kein Einlenken von der Vermietung. Gibt es noch irgendwas, womit ich die Möglichkeit habe, diesen umzustimmen, bevor ich dem Tierheim absagen muss?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier müsste anhand Ihrer Unterlagen und dem konkreten Texten geprüft werden, um es sich um die allgemeine Erlaubnis zur Haltung von zwei Hunden handelt oder ob es sich die Erlaubnis explizit nur auf dies beiden Hunde bezog. Aus Ihrer Schilderung, insbesondere dem Punkt, dass laut Mietvertrag die Hunde nur anzumelden (und damit nicht zu genehmigen) sind und dass es in den drei Jahren keine Beschwerden über Ihre Hundehaltung gab, sprechen eher dafür, dass der Vermieter den zweiten Hund nicht verbieten darf. Leider schreiben Sie nicht, ob und womit der Vermieter sein Verbot begründet hat, dies wäre zu prüfen.
 
Ob Sie sich den Hund trotz des ausgesprochenen Verbots holen, sollte anhand der möglichen Folgen abgewogen werden. Da dies jedoch von Einzelheiten und den Dokumenten abhängt und in einer vertraulichen Beratung erörtert werden sollte, wenden Sie sich entweder an einen Anwalt oder Anwältin für Tier- oder Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.
 

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