zurück zur Übersicht Verkauf eines Tieres in erfahrene Hände 07.12.2022 von Annett R. Hallo, ich habe folgendes Anliegen und zwar mussten wir unsere Hündin vermitteln, da sie in unserem Haushalt Verhaltensauffälligkeiten zeigte wie Recourcenverdeidigung , es war ganz schlimm, so dass sie unsere Zweithündin auch nie in Ruhe gelassen hat. Am 2.12. 22 kamen dann Leute, denen ich diese Probleme schon vorher geschildert habe und bei Abholung noch einmal. Sie garantierten mir, dass sie Erfahrungen hätten und das hinbekommen. Ich suchte per Anzeige nach neuen Haltern, die sich diesem Problem stellen ohne Kinder und ohne weitere Haustiere. Nun bekomme ich ständig Nachrichten, daß ich den Hund geschlagen hätte und so weiter, dass habe ich nie getan, nie würde ich einem Tier etwas zu leide tun. Aber diese Unterstellung muss ich mir jetzt anhören. Der Hund würde in die Wohnung pinkeln und kacken u. draussen nach Menschen schnappen, solch Verhalten hat sie bei uns garnicht gezeigt und ich hätte sie angelogen, was nicht der Fall ist. Angeblich hätten sie eine Amtstierärztin kontaktiert, welche gesagt hat, daß ich den Hund garnicht hätte abgeben dürfen, nun stellt sich mir die Frage, wenn ich den Hund inseriere und die Verhaltensauffälligkeiten schildere und nach erfahrenen neuen Haltern suche, gerade wegen dieser Problematik warum bin ich jetzt die, welche Schuld ist? Vertraglich habe ich Verhaltensauffälligkeiten und die bekannte Allergie gegen Kaninchen auch festgehalten. Nach 24h Stunden haben die neuen Besitzer den Hund schon in eine Tierpension gebracht, weil sie nicht klar kamen. Wie sieht es jetzt rechtlich aus? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht welche Rechtslage geprüft werden soll, wollen die neuen Halter die Hündin an Sie zurückgeben und den Kaufpreis zurück, Schadersatz, oder sollen Sie die Hundepension bezahlen, oder etwas anderes? Ohne diese Angaben ist leider keine Einschätzung möglich. Es ist jedenfalls sehr gut, dass Sie bereits in der Verkaufsanzeige die Verhaltensauffälligkeiten geschildert haben und dies auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten haben. Sichern Sie beides daher als Beweismittel für einen möglichen Rechtsstreit. Sofern Sie mit den Käufern auch weitere Korrespondenz geführt haben, z.B. über WhatsApp, Facebook, etc. sichern Sie auch das. Hinsichtlich der Vorwürfe, dass Sie die Hündin geschlagen haben sollen, könnte anhand des Wortlautes geprüft werden, ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag sinnvoll ist. Dies müsste jedoch im Gesamtzusammenhang und nach Einsicht in die Unterlagen geprüft werden, wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, sofern nicht eine gütliche Lösung gefunden wurde.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht welche Rechtslage geprüft werden soll, wollen die neuen Halter die Hündin an Sie zurückgeben und den Kaufpreis zurück, Schadersatz, oder sollen Sie die Hundepension bezahlen, oder etwas anderes? Ohne diese Angaben ist leider keine Einschätzung möglich. Es ist jedenfalls sehr gut, dass Sie bereits in der Verkaufsanzeige die Verhaltensauffälligkeiten geschildert haben und dies auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten haben. Sichern Sie beides daher als Beweismittel für einen möglichen Rechtsstreit. Sofern Sie mit den Käufern auch weitere Korrespondenz geführt haben, z.B. über WhatsApp, Facebook, etc. sichern Sie auch das. Hinsichtlich der Vorwürfe, dass Sie die Hündin geschlagen haben sollen, könnte anhand des Wortlautes geprüft werden, ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag sinnvoll ist. Dies müsste jedoch im Gesamtzusammenhang und nach Einsicht in die Unterlagen geprüft werden, wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, sofern nicht eine gütliche Lösung gefunden wurde.