zurück zur Übersicht Halter änderung 09.12.2022 von Anna Rosalie G. Guten Tag, ich bin 19 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter zusammen. (unter großen familiären problemen) Meinen Kater haben wir von einem ex freund von mir der ihn MIR hinterlassen hat weil das Tier sich bei mir wohler fühlt. Allerdings wollte er mir in einem Streit den Kater wegnehmen woraufhin meine Mutter ihn auf sich angemeldet hat. Das ist jetzt fast 2 jahre her und ich würde langsam gerne ausziehen da es Zuhause nicht mehr aushalten ist. Meine Mutter wird mir meinen Kater nicht freiwillig geben Sie sagt es ist ihrer. Weil ich immer wieder mal nicht Zuhause bin weil ich es wegen ihr Zuhause nicht aushalte manchmal. Mein kater macht ihr ins bett weil aie mich anschreit und schreit danach den kater an.Bitte helft mir ich möchte bitte mit meinem Kater hier ausziehen und endlich Ruhe vor dieser Frau... Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen oder Freunden zu Streitigkeiten bei der Rückgabe oder der Herausgabe von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Familienangehörigen oder Freunden in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Sie dürften den Kater auch gegen den Willen Ihrer Mutter mitnehmen, wenn Sie die Alleineigentümerin des Katers sind, da Sie dann gemäß § 903 BGB über den Verbleib des Katers allein bestimmen dürfen. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist eine solche Prüfung und Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Wichtig ist z.B. wer die Kosten für den Kater trägt (Futter, Tierarzt, etc.) und auch die Einzelheiten zu dem Anmeldung des Katers auf den Namen Ihrer Mutter müssten geprüft werden. Ich nehme an, dass der Kater nicht der einzige Streitpunkt zwischen Ihnen und Ihrer Mutter ist, sollten Sie sich in einem vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder Anwältin für Familienrecht über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen zu Ihrem Auszug (mit dem Kater) beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen oder Freunden zu Streitigkeiten bei der Rückgabe oder der Herausgabe von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Familienangehörigen oder Freunden in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Sie dürften den Kater auch gegen den Willen Ihrer Mutter mitnehmen, wenn Sie die Alleineigentümerin des Katers sind, da Sie dann gemäß § 903 BGB über den Verbleib des Katers allein bestimmen dürfen. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist eine solche Prüfung und Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Wichtig ist z.B. wer die Kosten für den Kater trägt (Futter, Tierarzt, etc.) und auch die Einzelheiten zu dem Anmeldung des Katers auf den Namen Ihrer Mutter müssten geprüft werden. Ich nehme an, dass der Kater nicht der einzige Streitpunkt zwischen Ihnen und Ihrer Mutter ist, sollten Sie sich in einem vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder Anwältin für Familienrecht über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen zu Ihrem Auszug (mit dem Kater) beraten lassen.