zurück zur Übersicht Verweigerung der Kastration 09.12.2022 von Denise R. Ich war Anfang November mit meinen beiden Katern beim Tierarzt zum impfen und Termin für eine Kastration. Die Kater waren zu dem Zeitpunkt etwas über 4 Monate alt. Zur Kastration wurde bei der Untersuchung gesagt, dass die Hoden zu klein wären und die Kater so schnell nicht kastrieren. Daran kann es nicht liegen, ich weiß von Züchtern dass diese mit 12-14 Wochen kastrieren lassen. Ich habe eher die Vermutung dass es mit den neuen höheren Preisen bei Tierärzten zu tun hat, die seit 22.11.22 in Kraft getreten sind. Nun markieren meine beiden Kater nicht ganz 4 Wochen später in meine Wohnung. Wer haftet für den Schaden, denn in meinen Augen war hier klar eine Verweigerung. Ich wollte dass die Kater schnell kastriert werden um genau dieser Situation nun vorzubeugen, doch die Tierärztin hat abgelehnt. Zudem habe ich ein Baby was in der Wohnung natürlich frei krabbeln darf. Ich bin nur am sauber machen und desinfizieren, denn ich weiß nicht, ob eventuell Bakterien im Urin enthalten sind. Und ich möchte nicht, dass meine Kinder krank werden. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Ärger über die Entscheidung der Tierärztin. Die von Ihnen angesprochene Frühkastration ist jedoch tiermedizinisch umstritten und muss von jedem Tierarzt oder Tierärztin im Einzelfall individuell entschieden und letztlich auch verantwortet werden. Ihre Tierärztin hat nach der Untersuchung der Kater entschieden, dass aus ihrer Sicht medizinische Gründe gegen die damalige Kastration sprechen und sie die Kastration ablehnt. Um zu prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch gegeben sein könnte, der eine schuldhafte Pflichtverletzung der Tierärztin voraussetzt, müsste der gesamte Sachverhalt und die Einzelheiten zu Ihrem Gespräch mit der Tierärztin bekannt sein. Zudem müsste dann auch geprüft werden, welche Schäden entstanden sind und wie diese zu beziffern sind. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Ärger über die Entscheidung der Tierärztin. Die von Ihnen angesprochene Frühkastration ist jedoch tiermedizinisch umstritten und muss von jedem Tierarzt oder Tierärztin im Einzelfall individuell entschieden und letztlich auch verantwortet werden. Ihre Tierärztin hat nach der Untersuchung der Kater entschieden, dass aus ihrer Sicht medizinische Gründe gegen die damalige Kastration sprechen und sie die Kastration ablehnt. Um zu prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch gegeben sein könnte, der eine schuldhafte Pflichtverletzung der Tierärztin voraussetzt, müsste der gesamte Sachverhalt und die Einzelheiten zu Ihrem Gespräch mit der Tierärztin bekannt sein. Zudem müsste dann auch geprüft werden, welche Schäden entstanden sind und wie diese zu beziffern sind. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.