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Rückgabe Tierschutzhund

von Michaela M.

Hallo, leider habe ich keine vergleichbare Frage gefunden. Folgende Situation: Wir haben Ende Oktober eine Hündin aus der Ukraine (1,5 Jahre, kastriert) von einer Frau die ein "privates Tierheim, Gnadenhof, Vermittlung von Auslandshunden" betreibt übernommen. Schutzvertrag mit Schutzgebühr von 450 € wurde unterschrieben und gezahlt, polnischer Impfpass, Hund im Gegenzug ausgehändigt. Wir haben noch einen Ersthund, Rüde, 8 Jahre ebenfalls kastriert. Er ist ein ruhiger und sehr gut sozialisierte Hund, eher unterwürfig und ließ sich sogar von unserem alten Pekingesen wegschicken und hat nie weder in HuTa noch Hundeschule Probleme mit weiblichen Artgenossen. Die ersten fünf Wochen waren sehr gut, natürlich wie erwartet und auch bekannt setzten beide Hunde ihre Grenzen, tobten, spielten und waren sehr harmonisch miteinander. Dann änderte sich das Verhalten vom Rüden von Tag zu Tag mehr, er würde nervöser, fing an die Hündin zu bedrängen, stellte ihr nach (auch nachts), versuchte uns abzuhalten sie anzufassen, legte sich vor den Kennel der Hündin und fiedelte, auch sobald die Hündin auch nur außer Sichtweite war, kam gar nicht mehr zur Ruhe. Auch das Spielverhalten veränderte sich zunehmend, ständig versuchte er sie zu besteigen, leckte ihr Geschlecht, biss sie in den Nacken. Alles in allem waren wir alle sehr gestresst von der Situation. Das der Rüde einen hohen Testosteronspiegel trotz Kastration hat ist bekannt, auch das er weiterhin auf läufige Hündinnen reagiert, darum haben wir ja eine kastrierte Hündin genommen, aber alles was der Rüde an Verhalten zeigte, ließ uns langsam zweifeln. Ich habe dann die Vorbesitzerin gefragt, wann denn die Hündin kastriert worden wäre und ob dies wirklich sicher sei und schilderte die Situation. Daraufhin bekam ich die Antwort, man könne es nicht genau sagen, irgendwann in Polen im April. Sie bot mir sofort an für eine Kastration 400 € zu übernehmen. Das machte mich schon stutzig. Dann das Verhalten sei normal und ich könne alleine mit meiner Vorstellungskraft beeinflussen wie das Verhältnis der Hunde sein soll. Um es abzukürzen, ich will eine medizinische Abklärung und habe einen Termin dafür ausgemacht. Es gibt einen FB Post aus Polen, in dem eine Hündin als kastriert, die andere als noch nicht kastriert beschrieben werden. Bilder unserer Hündin und der anderen mit der sie kam darunter. Nachdem ich der Vorbesitzerin diese Entdeckung mitgeteilt habe, kamen Drohungen und ein Wort gab das andere. Ich fragte in Polen bei der Halterin, die im Impfpass eingetragen ist nach, ob sie weiß welche Hündin denn kastriert sei, diese sagte mir es gäbe ein ukrainisches Dokument welches der Vorbesitzerin ausgehändigt wurde in dem dies vermerkt ist. Sie wolle sich aber in der Ukraine erkundigen, es kam ein Bild einer WhatsApp Nachricht auf ukrainisch und soll die Sterilisationskastration (gibt es überhaupt nicht!) belegen. Die Vorbesitzerin hat auch Kontakt nach Polen und mein Eindruck ist alles andere als gut. Nun will die Vorbesitzerin mit einer Freundin den Hund in Form einer Nachkontrolle begutachten und ihn dann mit zurück nehmen. Wie sieht das nun rechtlich aus? Muss ich die Hündin zurückgeben? Seit zwei Tagen ist hier alles wieder normal im Verhalten des Rüden der Hündin gegenüber. Habe ich ein Recht auf das ukrainische Dokument oder wenigstens Einsicht darin? Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass es einen schriftlichen Tierschutzvertrag gibt, da sich aus diesem sowohl für Sie als auch für die Vermittlerin die jeweiligen Rechte und Pflichten ergeben. Allerdings gibt es leider nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es mittlerweile für beide Ansichten verschiedene Urteile jüngeren Datums.
 
Ob die Vermittlerin die Hündin bei der Nachkontrolle wieder mitnehmen darf, rechtlich gesprochen, ob sie von dem Vertrag zurücktreten kann (sofern es sich um einen Kaufvertrag handelt) oder kündigen kann (sofern es sich um einen atypischen Verwahrungsvertrag handelt), hängt davon ab, ob und was genau der Tierschutzvertrag zu der Nachkontrolle und der Rücknahme der Hündin vorsieht und ob dies rechtlich wirksam formuliert wurde. Hierfür kommt es auf den konkreten Wortlaut im Zusammenhang an.
 
Wenn Sie die Hündin nicht herausgeben, müsste die Vermittlerin Sie zur Not auf Herausgabe verklagen und in diesem Prozess darlegen und beweisen können, dass sie dazu berechtigt ist. Hierfür würde das für ihren Wohnort zuständige Gericht dann den Tierschutzvertrag und die entsprechenden Klauseln prüfen und die Entscheidung fällen.
 
Sollte sich die Angelegenheit nicht zwischendurch gütlich erledigt haben und die Vermittlerin nach wie vor auf die Rückgabe der Hündin besteht, wenden Sie sich mit dem Tierschutzvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um diese Forderung prüfen zu lassen und auch, ob Sie selbst auch Ansprüche gegen die Vermittlerin haben, wenn es sich nicht um eine kastrierte Hündin handelt, obwohl dies vertraglich vereinbart war, ob Sie die Kastrationskosten ersetzt verlangen können, ob Sie einen Anspruch auf Herausgabe der Dokumente haben etc.  
 

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