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Ahnentafel, Eigentümer, Vorkaufsrecht Züchter

von Nicole H.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümerin eines Border Collies mit Ahnentafel, EUausweis und Kaufvertrag vom Züchter. Aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Hund und vorübergehender Krankheit sowie psychischer Belastung meinerseits habe ich vor drei Wochen das Tier meinem Hundetrainer übergeben, der mir versicherte, eine neue Familie für ihn zu haben, also eine mündliche Vereinbarung. Er schlug mir eine Schutzgebühr von 300 Euro vor (1600 Euro Kaufpreis). Er verlangte den Kaufvertrag des Hundes zur Überprüfung und Aufsetzung eines Vertrages. Dabei meinte er, der Züchter habe Vorkaufsrecht und er riefe umgehend beim Züchter an und kläre dieses ab. Dann passierte knapp 3 Wochen nichts und ich wandte mich an die Polizei, die ihn kontaktierte. Plötzlich kam ein Kaufvertrag mit Aufwandsentschädigung, den ich unterschreiben sollte. Bis dahin keine Kontaktaufnahme zum Züchter. Er meldete sich erst danach auch beim Züchter. Weiterhin erklärte er mir, dass die Ahnentafel, die hinter dem Vertrag damals im Ordner steckte nun seinen automatischen Eigentum des Hundes erklärt. Also bin ich auch kein Eigentümer mehr und er meinte, der Züchter habe sowieso kein Vorkaufsrecht. Ich möchte meinen Hund definitiv zurück, da die ganze Vorgehensweise erschreckend ist und er seit zwei Tagen mit Vorwürfen an mich und den Züchter herantritt, welche teilweise erfunden und erlogen sind. Ich besitze noch den EUausweis, habe eine KV, eine Haftpflicht und bin bei der Gemeinde gemeldet. Ist die Ahnentafel, die im Ordner steckte nun wirklich die "Eigentumsübergabe" und darf der Züchter den Hund nicht zurücknehmen? Er würde es gern tun. Ich hoffe, Sie können mit weiterhelfen, da der Trainer immer unverschämter wird, hat den Züchter beleidigt...... Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn die Ahnentafel, die Sie ihm -offensichtlich unbeabsichtigt- mit dem Hund mitübergeben haben, nun in seinen Händen (also in seinem „Besitz“) sind, stellt dies allein keinen automatischen Eigentumsübergang dar. Dieser Irrglaube, „wer die Papiere des Hundes/des Pferdes/der Katze hat, ist Eigentümer“ ist weit verbreitet, aber falsch.
 
Leider ist jedoch damit Ihre rechtliche Situation jedenfalls an dieser Stelle nicht eindeutig zu beantworten, da es hier um die Prüfung der Eigentumslage geht, die sehr kompliziert ist und von den Einzelheiten abhängt. Hinzu kommt, dass das Verhalten des Hundetrainers widersprüchlich und zweifelhaft erscheint.
 
Ursprünglich waren Sie Eigentümerin des Hundes. Nun ist zu prüfen, was genau Sie mit dem Hundetrainer vereinbart haben und was dies rechtlich darstellt, sollte er den Hund nur vorübergehend in Pflege nehmen und nur wie ein Bote oder Ihr Stellvertreter den neuen Kaufvertrag mit den Interessenten abschließen oder haben Sie ihm den Hund tatsächlich übereignet, so dass er im eigenen Namen mit den Interessenten den Kaufvertrag abschließen sollte? In diesem Zusammenhang ist z.B. auch der von ihm nun vorgelegte „Kaufvertrag mit Aufwandsentschädigung“ was auch immer damit gemeint ist, wichtig und einzusehen. Von dieser Prüfung hängt dann das weitere Vorgehen und Ihre Ansprüche ab.
 
Da Sie schreiben, dass der Trainer Sie und auch den Züchter beleidigt, Ihnen Vorwürfe macht und offensichtlich und vielleicht rechtswidrig das Eigentum an dem Hund für sich in Anspruch nimmt, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um nicht nur Ihren zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe, sondern auch die strafrechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Holen Sie sich möglichst umgehend anwaltlichen Rat, da die Gefahr besteht, dass der Trainer den Hund zwischenzeitlich verkauft und die Erfolgsaussicht ihn zurückzubekommen allein dadurch erheblich verschlechtert werden.
 
Sichern Sie zu Beweiszwecken jegliche Korrespondenz mit dem Hundetrainer, geben Sie die bei Ihnen verbliebenen Unterlagen nicht heraus und schließen sich wenn möglich mit Züchter zusammen, der laut Vertrag ein Vorkaufsrecht hat und dieses auch gern ausüben möchte.

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