zurück zur Übersicht Hund Luna vermisst 02.01.2023 von Markus M. Unsere Hündin Luna ist seit dem 17.11.2022 vermisst und bislang hat es keine zuverlässigen Sichtungen gegeben. Gilt die Hundhaftpflichtversicherung auch dann wenn es zu Schäden kommt? Gibt es bestimmte Fristen, wann ein vermisster Hund bei der Versicherung und der Steuer abgemeldet wird? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. In Ihrem Fall ist die Hündin, auch wenn es Ihnen subjektiv sehr lange vorkommt, erst einige Wochen verschwunden. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Versicherung noch weitere Jahre bestehen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitte um eine schriftliche verbindliche Auskunft. Hinsichtlich der Hundesteuer gilt § 4 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen: „Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, :in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.“
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. In Ihrem Fall ist die Hündin, auch wenn es Ihnen subjektiv sehr lange vorkommt, erst einige Wochen verschwunden. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Versicherung noch weitere Jahre bestehen zu lassen. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden und bitte um eine schriftliche verbindliche Auskunft. Hinsichtlich der Hundesteuer gilt § 4 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen: „Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, :in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.“