zurück zur Übersicht Katze wird von Feuerwehr ins Tierheim gebracht 21.05.2010 von Sandra H. Eine Woche nach dem verschwinden meiner Katze fand ich diese im Tierheim wieder. Hier erfuhr ich, daß das Tier von der Feuerwehr dort abgegeben worden war. Ich mußte dem Tierheim eine Rechnung von 115,50 EUR (Impfungen / Futter) zahlen und habe nun zusätzlich eine Rechnung von der Feuerwehr (46,00 EUR) erhalten. Diese kann mir aber den Grund für den Transport der Katze von meinem Wohnort ins Tierheim nicht erläutern und auch nicht sagen wer die Feuerwehr gerufen hat. Ich kann mir nicht erklären warum jemand die Feuerwehr ruft und diese einfach ein Tier mitnimmt und ins Tierheim bringt. Nun sitze ich auf den Kosten. Muß ich für die entstandenen Kosten (Tierheim/Feurewehr) aufkommen? Kann ich einklagen, daß z.B. die Person, die die Feuerwehr gerufen hat für die entstandenen Kosten aufkommt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass die Feuerwehr ihre Katze nicht ohne Grund ins Tierheim gebracht hat. Um die Einzelheiten des Vorfalles zu erfahren, sprich ob eine Gefahrensituation für die Katze bestand oder ob von ihr eine Gefahr für den Verkehr ausging und um zu erfahren, wer die Feuerwehr benachrichtigt hat, könnten Sie über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht beantragen und den Gebührenbescheid überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass die Feuerwehr ihre Katze nicht ohne Grund ins Tierheim gebracht hat. Um die Einzelheiten des Vorfalles zu erfahren, sprich ob eine Gefahrensituation für die Katze bestand oder ob von ihr eine Gefahr für den Verkehr ausging und um zu erfahren, wer die Feuerwehr benachrichtigt hat, könnten Sie über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Akteneinsicht beantragen und den Gebührenbescheid überprüfen lassen.