zurück zur Übersicht Silvester 06.01.2023 von Heike L. Wir haben eine private Pferdehaltung (Offenstall). Unser Nachbar hat an Silvester seine Böller von seinem Grundstück aus direkt an unseren Paddocks abgefeuert, um die Tiere in Panik zu versetzen, was glücklicherweise nicht geklappt hat. Er hat sich dann noch über unsere nicht schussfesten Gäule lustig gemacht, d.h. er hat das vorsätzlich gemacht und angekündigt, auch zu seinem Geburtstag ein Feuerwerk zu veranstalten. Die Frage ist, ob das tatsächlich unmittelbar an unseren Stallungen erlaubt ist und wie wir so etwas ggf. verhindern können. Schließlich kann ein einziger verirrter Böller im Heu fatale Folgen haben. Eine friedliche Lösung ist leider nicht möglich, da besagter Nachbar jegliches Gespräch verweigert. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeine Informationen vorweg. Entscheidend sind die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sowie die entsprechenden Verordnungen zu diesem Gesetz. Feuerwerkskörper sind als pyrotechnische Gegenstände in verschiedene Klassen eingeteilt. Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden. Ausnahmsweise dürfen auch Privatpersonen am 31.12. und 01.01. ohne eine Erlaubnis Feuerskörper bestimmter Klassen zünden (§ 23 der 1. SprengV). Für andere Anlässe, z.B. Hochzeiten ist eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Verboten ist ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerk- oder Reetdachhäuser) oder Anlagen. Das von Ihrem Nachbarn geschilderte Verhalten, ist davon jedoch nicht gedeckt. Zwar durfte er legal die Böller nutzen (wenn es sich um die in der Verordnung genannten Ausnahmen handelte), er scheint die Feuerwerkskörper aber zweckwidrig und absichtlich als Werkzeug oder unter Umständen sogar als Waffe eingesetzt zu haben. Zu überlegen wäre, ob es sich um sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch (z.B. versuchte Brandstiftung) handelt. Die Bewertung hängt jedoch entscheidend von den Einzelheiten ab, u.a. ob es Zeugen gibt, ob Sie seine Absicht, die Böller absichtlich auf Ihre Pferde gerichtet zu haben, selbst gehört haben oder nur durch Dritte vom Hören-Sagen kennen, etc. Wichtig zu wissen wäre auch, ob es zuvor schon andere Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn gegeben hat, sei es aufgrund Ihrer Pferdehaltung oder aus anderen Gründen, um zu prüfen, ob und welche Schritte zum Schutze Ihre Pferde nicht nur rechtlich möglich, sondern auch sinnvoll sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeine Informationen vorweg. Entscheidend sind die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sowie die entsprechenden Verordnungen zu diesem Gesetz. Feuerwerkskörper sind als pyrotechnische Gegenstände in verschiedene Klassen eingeteilt. Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden. Ausnahmsweise dürfen auch Privatpersonen am 31.12. und 01.01. ohne eine Erlaubnis Feuerskörper bestimmter Klassen zünden (§ 23 der 1. SprengV). Für andere Anlässe, z.B. Hochzeiten ist eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Verboten ist ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerk- oder Reetdachhäuser) oder Anlagen. Das von Ihrem Nachbarn geschilderte Verhalten, ist davon jedoch nicht gedeckt. Zwar durfte er legal die Böller nutzen (wenn es sich um die in der Verordnung genannten Ausnahmen handelte), er scheint die Feuerwerkskörper aber zweckwidrig und absichtlich als Werkzeug oder unter Umständen sogar als Waffe eingesetzt zu haben. Zu überlegen wäre, ob es sich um sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Strafgesetzbuch (z.B. versuchte Brandstiftung) handelt. Die Bewertung hängt jedoch entscheidend von den Einzelheiten ab, u.a. ob es Zeugen gibt, ob Sie seine Absicht, die Böller absichtlich auf Ihre Pferde gerichtet zu haben, selbst gehört haben oder nur durch Dritte vom Hören-Sagen kennen, etc. Wichtig zu wissen wäre auch, ob es zuvor schon andere Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn gegeben hat, sei es aufgrund Ihrer Pferdehaltung oder aus anderen Gründen, um zu prüfen, ob und welche Schritte zum Schutze Ihre Pferde nicht nur rechtlich möglich, sondern auch sinnvoll sind.