zurück zur Übersicht Besitzer im Hospiz - Katze allein 23.01.2023 von Anita K. Guten Tag. Unser Nachbar ist Anfang des Jahres ins Krankenhaus gekommen und hat uns darum gebeten ,seine Katze zu versorgen. Im Krankenhaus haben wir Auskunft über seinen Zustand bekommen und konnten ihn besuchen. Jetz wurde er in ein Hospiz Krankenhaus verlegt und wir bekommen keinerlei Auskunft mehr und können ihn nicht besuchen. Da er alleine war, wissen wir nun nicht weiter. Die Katze ist nun seit 3 Wochen allein in der Wohnung. Wir lassen sie immer mal wieder raus und füttern sie täglich. Die kosten dafür übernehmen wir und das ist auch kein Problem. Aber wie kann es mit ihr nun weiter gehen und was können wir tun? Können wir sie an einen Tierschutzverein vermitteln? Sie kann da ja nicht dauernd allein bleiben...wir sind langsam etwas verzweifelt ... Würde mich über eine Antwort freuen...LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Herr nach wie vor Eigentümer der Katze ist, dürfen Sie die fremde Katze nicht ohne seinen Willen vermitteln. Da der Zustand, dass die Katze allein in der Wohnung ist, aus tierschutzrechtlichen Gründen schnellstens beendet werden muss, versuchen Sie nochmals mit dem Hospiz in Kontakt zu treten. Im Ergebnis benötigen Sie eine Erklärung des Herrn, dass er Ihnen entweder die Katze übereignet oder dass er einverstanden ist, dass Sie die Katze an Dritte vermitteln. Zu Beweiszwecken sollte dies unbedingt schriftlich vorliegen. Sollte dies nicht möglich sein oder die Leitung des Hospizes dies bereits endgültig abgelehnt haben, wenden Sie sich möglichst bald an das zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Hilfe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Herr nach wie vor Eigentümer der Katze ist, dürfen Sie die fremde Katze nicht ohne seinen Willen vermitteln. Da der Zustand, dass die Katze allein in der Wohnung ist, aus tierschutzrechtlichen Gründen schnellstens beendet werden muss, versuchen Sie nochmals mit dem Hospiz in Kontakt zu treten. Im Ergebnis benötigen Sie eine Erklärung des Herrn, dass er Ihnen entweder die Katze übereignet oder dass er einverstanden ist, dass Sie die Katze an Dritte vermitteln. Zu Beweiszwecken sollte dies unbedingt schriftlich vorliegen. Sollte dies nicht möglich sein oder die Leitung des Hospizes dies bereits endgültig abgelehnt haben, wenden Sie sich möglichst bald an das zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Hilfe.