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Falsche Anschuldigungen durch Nachbarin / Drohung mit Polizei

von Cornelia W.

Sehr geehrte Frau RAin Fries, eine Nachbarin behauptet, dass mein Kater seit einiger Zeit ihre Katzen (3) regelmäßig beißt. Für diese Aussage hat sie jedoch keine Beweise. Jeglicher Versuch meinerseits, mit der Nachbarin zu reden, den Dingen auf den Grund zu gehen und falls die Behauptungen stimmen, eine gemeinsame Lösung im Sinne der Tiere zu schaffen, wurden von ihr ignoriert. Nun war auch noch einer ihrer Katzen entlaufen und laut ihrer Ausage tot aufgefunden worden. Sie beschuldigt hierfür wiederum meinen Kater. Auch hier hatte ich keine Chance zu fragen, was passiert ist und was mein Kater getan hat, damit dieses Resultat bestätigt werden würde. Sie kam auf offener Strasse auf mich zu, schrie mir die Tatsache ins Gesicht und endete mit: sie will mich und meinen Kater nicht mehr sehen. Ich versuchte zu beschwichtigen und fragte mehrmals, ob wir uns nicht normal unterhalten können, aber sie beschimpfte mich nur und ging davon. Nun ist es ein wenig eskaliert. Sie schrieb mir eine WhatsApp, in der sie noch einmal betonte, dass mein Kater am Ableben ihrer Katze Schuld sei, ich eine scheiss aggressive Katze habe, ich so frech wäre und noch immer in ihrem Areal mit den Katzen spazieren gehe und wenn sie mich noch einmal spionieren oder spazieren gehen sieht, meldet sie das der Polzei und ich muss mit Bußgeld rechnen. Sie sendete mir noch einen Artikel, in welchem die siamesische Katze als aggressive Katzenart beschrieben wird. Nun muss man dazu sagen, dass mein Kater eine Ragdoll und kein Siamese ist. Dies teilte ich ihr mit und bat sie auch, die Beschimpfungen sein zu lassen und Aufzuhören, Dinge zu sagen, die nicht wahr sind und die sie zu alledem nicht beweisen könne. Ich bat sie, sich mal richtig mit Katzen und deren Verhalten zu beschäftigen und ihre Aussagen zu überdenken. Leider hat sie die Antwort nicht gelesen, was in unserer Kommunikation in den meisten Fällen so läuft. Ich habe das Gefühl, sie blockiert meine Nummer, aber wenn sie mich beschimpfen will, dann entblockt sie, um im Anschluss wieder zu blocken. Ich habe nun die Befürchtung, dass sie Angst und Schrecken über meinen Kater in der Nachbarschaft verbreitet und mein Kater so zum Hassobjekt wird. Ich wollte nun fragen, ob ich mit der letzten WhatsApp der Nachbarin das Recht und eine fruchtbare Grundlage habe, um bei der Polizei eine Anzeige wegen falscher Anschuldigungen o.ä, gegen diese Dame erheben zu können, um sie ein wenig in die Schranken zu weisen. Oder ist dies gleich ein Fall für einen Rechtsanwalt? Vielen Dank für Ihre Untertützung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier sind verschiedene Rechtsbereiche betroffen und für die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, müssen viele Aspekte bedacht und gegeneinander abgewogen werden.
 
So kann die Polizei Ihnen weder ein Bußgeld erteilen, noch kann diese verfügen, dass Sie dort nicht mehr spazieren gehen dürfen, usw. Da Sie aber schreiben, dass die Nachbarin Ihnen u.a. vorwirft Sie würden sie „ausspionieren“, nehme ich an, dass es eine (längere?) Vorgeschichte gibt, diese müsste auch bekannt sein. Zudem müsste auch der WhatsApp-Verlauf im Ganzen vorliegen, da es auch auf die Wortwahl und den Zusammenhang ankommt. Wichtig zu wissen, wäre auch, aus welchem Grunde die Nachbarin sich so sicher ist, dass es gerade Ihr Kater ist, der deren Katzen so schwer verletzten bzw. sogar töten würde.
 
Um eine Nachbarschaftskrieg zu vermeiden, der nicht selten aus solchen Anlässen entsteht und zum Teil auch die beteiligten Tier in Mitleidenschaft zieht, sollte eine gütliche Lösung gefunden werden. Einerseits müssen Sie sich zwar weder Bedrohungen noch Beschimpfungen gefallen lassen, andererseits könnte eine Strafanzeige, selbst wenn sie möglich ist, aber das Gegenteil bewirken, falls das Ermittlungsverfahren gegen Ihre Nachbarin eingestellt und diese darüber informiert würde.
 
In einem vertraulichen anwaltlichen Beratungsgespräch sollten daher nicht nur die möglichen rechtlichen Schritte geprüft, sondern insbesondere das sinnvolle weitere Vorgehen besprochen werden.

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