zurück zur Übersicht Hilfe: Wie bekommen wir unsere Katze wieder aus dem Tierheim? 09.03.2023 von Gesine G. Hallo liebe Anwältin. Wir sind sehr verzweifelt. Meine Mama hatte eine 16 Jahre alte Maincoon Katze. Sie lebt alleine. Ihr Mann ist verstorben und die Miete wird ab 1. April so erhöht, dass sie sich das fast nicht mehr leisten kann. Aus einer Not heraus haben wir mit einem Tierheim gesprochen, die unser Männlein nehmen würde. Wir sollte nur die Tierarztkosten zahlen und dürften ihn auch besuchen. Als wir da waren sollten wir 15 euro pro Tag zahlen. Das haben wir abgelehnt und uns auf 150 Euro im Monat geeinigt. Wir haben leider auch diesen Übergangsvertrag unterschrieben. Meine Mama war schon ganz unglücklich und am nächsten Tag haben wir angerufen und wollten die Katze wieder holen. Da sie in einem Einzelzimmer verweilen soll und sie ist ein Freigänger. Es ist ganz schrecklich. Das Tierheim sagt aber, dass die Katze nicht mehr uns gehört. :-( Und möchte uns irgendwie Männlein nicht mehr geben. Kann man dagegen gar nichts machen? Ein Vertrag muss doch auch wider aufgelöst werden können. Die können uns doch das nicht verwehren, oder? Bitte helfen Sie uns.. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder die Sehnsucht so groß ist, wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Verzweiflung, leider ist dies jedoch nicht so einfach. In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die problematisch sein können insbesondere, dass Sie oder Ihre Mutter einen Übereignungsvertrag unterschrieben und damit das Eigentum übertragen haben könnten. Um zu prüfen, ob dieser wirksam war und wenn ja, ob Sie diesen rückgängig machen könnten, z.B. durch eine Anfechtung, einen Rücktritt o.ä., müsste jedoch der Vertrag dafür eingesehen werden. Zudem müsste geprüft werden, wie die ursprüngliche Absprache zwischen Ihnen und dem Tierheim war, da es den Anschein hat, dass es sich zunächst nur um eine Pflegevertrag gehandelt hat mit dem Ihre Mutter Eigentümerin geblieben wäre und wie es dann dazu gekommen ist, dass der Übereignungsvertrag unterzeichnet wurde. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder die Sehnsucht so groß ist, wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Verzweiflung, leider ist dies jedoch nicht so einfach. In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die problematisch sein können insbesondere, dass Sie oder Ihre Mutter einen Übereignungsvertrag unterschrieben und damit das Eigentum übertragen haben könnten. Um zu prüfen, ob dieser wirksam war und wenn ja, ob Sie diesen rückgängig machen könnten, z.B. durch eine Anfechtung, einen Rücktritt o.ä., müsste jedoch der Vertrag dafür eingesehen werden. Zudem müsste geprüft werden, wie die ursprüngliche Absprache zwischen Ihnen und dem Tierheim war, da es den Anschein hat, dass es sich zunächst nur um eine Pflegevertrag gehandelt hat mit dem Ihre Mutter Eigentümerin geblieben wäre und wie es dann dazu gekommen ist, dass der Übereignungsvertrag unterzeichnet wurde. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.