zurück zur Übersicht Hund bei Hitze im Auto 28.05.2010 von Sabine H. Sehr geehrte Frau Fries, mir wurde ein Fall wie folgt geschildert: Ein Hund saß bei sehr warmen Temperaturen im verschlossenen Auto. Die hinteren Fenster waren beide jeweils ca. 3 cm geöffnet. Nach 1,5 Std. war die Lage unverändert. Mein Bekannter wollte die Scheiben einschlagen, seine Frau riet davon ab und rief bei der Polizei an. Man versuche jemanden vorbei zu schicken, konnte dies aber nicht zusagen. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Mann die Scheiben eingeschlagen hätte? Da es ja wieder auf den Sommer zugeht wäre es interessant zu wissen, ob man sich in so einem Fall strafbar macht und wie ggf. die Strafe ausfallen kann. Mit freundlichen Grüßen Sabine H Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten auf jeden Fall so viele Zeugen wie möglich dabei sein, wobei Sie nicht vergessen dürfen, sich deren Namen und Anschrift zu notieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten auf jeden Fall so viele Zeugen wie möglich dabei sein, wobei Sie nicht vergessen dürfen, sich deren Namen und Anschrift zu notieren.