zurück zur Übersicht Tod eines Welpen kurz nach dem Kauf 13.03.2023 von Renate B. Wir bitten Sie um eine kostenlose Beratung, ob wir eine Chance gegen den Züchter hätten. Wir haben einen Australian Shepherd aus einer Hobby Zucht gekauft. Unser Welpe Milan war am 10.11.2022 geboren. Die Hündin, ihr erster Wurf, hatte 8 Welpen. Laut der Züchterin unser Milan war der ruhigste von Allen. Wir haben festgestellt, dass er gegenüber zu seinen Brüdern viel leichter war. Mit 13 Wochen betrug Gewichtunterschied ca. 3 KG. Am 19.01.2023 haben wir unseren Rüden abgeholt. Laut Impfpass wurde er einmal geimpft und gechipt. Da wir keine Welpen Erfahrung haben, würden wir meinen, dass er gesund war. Unser Welpe hat gleich weniger gegessen und auch zu Hause war zimmlich ruhig. Am 08.02.2023 unser Hund hat sich 2-mal übergeben und hatte leichten Durchfall. Einen Tag danach war ich mit ihm bei Tierarzt, dort wurde er augenscheinlich untersucht und eine Spritze gegen Erbrechen Durchfall bekommen. Am 10.02 er hat blutigen Durchfall bekommen, daraufhin wurde ihm Penicillin Spritze verabreicht. Der Durchfall wurde noch am gleichen Tag gestoppt. Eine Kot Probe war auf Giardien negativ. Am 12.02 schien eine zustand Besserung einzutreten, aber am nächsten Tag war der Welpe sehr apathisch. Sofort haben wir ihn in einer Tierklinik stationär aufnehmen lassen. Trotz Notfallbehandlung ist er am 14.02. in der Klinik verstorben. Die Todesursache ist nicht erklärbar. Laut Tierärzte, es passt nichts zusammen und sie noch nicht so einen Fall hatten. Es wurde uns mitgeteilt, dass zu Organen (Leber und Nieren) versargen gekommen ist. Es wird Hepatitis vermutet, obwohl er einmal geimpft worden war. Gift, Parvovirose und Leptospirose wurde ausgeschlossen. Wir bitten Sie um eine Prüfung, ob wir irgendwelche Rechte auf Gewährleistung (Ersatzhund bzw. Geld zurück) haben. Wir werden uns freuen auf Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Welpen nach so kurzer Zeit und auf so tragische Weise verloren haben. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Ob Sie Ansprüche gegen die Züchterin haben, hängt von verschiedenen Aspekten ab, so insbesondere ob es sich bei der Züchterin um eine Unternehmerin nach § 14 BGB oder um eine Privatperson handelte und ob in dem Kaufvertrag ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten ist. Da der Welpe bereits verstorben ist, ist zu prüfen ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die für den Hund entstandenen notwendigen Tierarztkosten erstattet verlangen können. Wenn Sie jedoch einen anderen Hund von der Züchterin nehmen möchten, ist zu prüfen, ob Sie neben dem „Ersatzhund“ noch einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen notwendigen Tierarztkosten haben. Diese Variante sollten Sie allerdings vorher gut überlegen, da ein Rücktritt dann ausgeschlossen sein könnte, zudem könnte es, sofern die Züchterin erst in einem nächsten Wurf einen Welpen für Sie hat zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Hündin leer bleibt, die Zucht aufgegeben wird, usw. Hierfür sollten Sie dann konkrete Absprachen treffen und auch schriftlich festhalten. Da es um taktische Fragen geht und sowohl der Kaufvertrag als auch die tierärztlichen Berichte eingesehen werden müssen, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht eingehend beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Welpen nach so kurzer Zeit und auf so tragische Weise verloren haben. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Ob Sie Ansprüche gegen die Züchterin haben, hängt von verschiedenen Aspekten ab, so insbesondere ob es sich bei der Züchterin um eine Unternehmerin nach § 14 BGB oder um eine Privatperson handelte und ob in dem Kaufvertrag ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten ist. Da der Welpe bereits verstorben ist, ist zu prüfen ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die für den Hund entstandenen notwendigen Tierarztkosten erstattet verlangen können. Wenn Sie jedoch einen anderen Hund von der Züchterin nehmen möchten, ist zu prüfen, ob Sie neben dem „Ersatzhund“ noch einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen notwendigen Tierarztkosten haben. Diese Variante sollten Sie allerdings vorher gut überlegen, da ein Rücktritt dann ausgeschlossen sein könnte, zudem könnte es, sofern die Züchterin erst in einem nächsten Wurf einen Welpen für Sie hat zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Hündin leer bleibt, die Zucht aufgegeben wird, usw. Hierfür sollten Sie dann konkrete Absprachen treffen und auch schriftlich festhalten. Da es um taktische Fragen geht und sowohl der Kaufvertrag als auch die tierärztlichen Berichte eingesehen werden müssen, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht eingehend beraten lassen.