zurück zur Übersicht Vorbesitzerin erhebt Anspruch 14.03.2023 von Nina H. Guten Tag, Shila - Samojede - keine Züchterpapiere - Impfausweis aus Bulgarien. Shila wurde aus schlechter Haltung "rausgeholt", die Vorbesitzerin hat Shila mitgegeben mit der Forderung das sie, sie regelmäßig sehen darf. Shila lebte 6 Jahre bei einem Paar, diese haben nach 6 Jahren Nachwuchs bekommen und wollten Shila nicht mehr in der Wohnung halten. Daraufhin wurde sie in den Hof zu den Mülltonnen gesperrt, bei Wind und Wetter über 1,5 - 2 Jahre, ohne Schutz und Überdachung für sie. Eine Freundin von mir hat diesen Zustand des Tieres gesehen und nach Rücksprache mit den Vorbesitzern Shila dort rausgeholt. Ich habe für sie alle Unterlagen die es zu ihr gab = Impfausweis und sie ist ebenfalls Steuermäßig und auch über TASSO auf mich registriert. Nachdem Shila dort rausgeholt wurde, haben wir sie als erstes zu einem Hundefriseur gebracht, da der Zustand Katastrophal war, hier wurde ein sehr großer Mamatumor an der Säugeleiste gefunden, wäre dieser nicht gefunden worden, wäre Shila heute Tod. Anfangs habe ich noch nachgegeben und der Vorbesitzerin Fotos & Videos gesendet per Whatsapp und zu einem Treffen habe ich es auch kommen lassen. Jetzt mein Anliegen, haben die Vorbesitzer rechtlich das Recht Shila sehen zu dürfen oder kann ich hier von meiner Seite ggf. rechtliche Schritte einleiten das die Vorbesitzer mich einfach in Ruhe lassen. Ich danke schon einmal vorab für die Unterstützung und die Hilfe und stehe gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Beste Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da so viele Personen involviert sind und es mehrere Übergaben gegeben hat, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was bei diesen Übergaben rechtlich passiert ist. Zudem gibt es zwischen Ihnen und der „Vorbesitzerin“ offensichtlich eine konkrete Vereinbarung, die Sie zunächst auch eingehalten haben und nun beenden möchten. Zu prüfen wäre daher, ob diese Vereinbarung bereits zu Beginn unwirksam war und Sie sich aus diesem Grunde nicht daran halten müssen oder ob bzw. wie Sie die Vereinbarung, sofern sie wirksam ist, nunmehr beenden können. Hierfür müsste jedoch der genaue Inhalt bekannt sein und der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Ohne dem ist eine Einschätzung nicht möglich. Lassen Sie sich in einem vertraulichen Beratungsgespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die sinnvollen weiteren Schritte beraten, um die Hündin behalten und den Kontakt mit der Vorbesitzerin abbrechen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da so viele Personen involviert sind und es mehrere Übergaben gegeben hat, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was bei diesen Übergaben rechtlich passiert ist. Zudem gibt es zwischen Ihnen und der „Vorbesitzerin“ offensichtlich eine konkrete Vereinbarung, die Sie zunächst auch eingehalten haben und nun beenden möchten. Zu prüfen wäre daher, ob diese Vereinbarung bereits zu Beginn unwirksam war und Sie sich aus diesem Grunde nicht daran halten müssen oder ob bzw. wie Sie die Vereinbarung, sofern sie wirksam ist, nunmehr beenden können. Hierfür müsste jedoch der genaue Inhalt bekannt sein und der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Ohne dem ist eine Einschätzung nicht möglich. Lassen Sie sich in einem vertraulichen Beratungsgespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die sinnvollen weiteren Schritte beraten, um die Hündin behalten und den Kontakt mit der Vorbesitzerin abbrechen zu können.