zurück zur Übersicht Labor verliert Berichte 21.03.2023 von Marco M. Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir haben über eine Tierklinik eine Untersuchung durchführen lassen. Diese beinhaltete eine Voll Narkose und anschließende Auswertung von den Proben die entnommen wurden, um festzustellen ob der Hund Krebs hat oder nicht. Die Narkose verlief gut und der Hund ist wieder aufgewacht. Das Ganze fand im Januar 2023 statt. Auf die Nachfrage wann endlich die Ergebnisse vorliegen, wurde uns nun mitgeteilt, dass das externe Labor (an welches die Proben verschickt wurden) die Proben verloren hat und auch die Laborergebnisse unauffindbar seien. Wir haben aber mit dem Labor ja nichts zu tun, wir haben eine Rechnung von der Tierklinik erhalten, hatten nie Kontakt mit dem Labor. Natürlich waren wir erst einmal geschockt und haben nachgefragt was den nun gemacht wird. Sie haben uns nur angeboten, dass wir die Narkose noch einmal machen können, dann kostenlos. Das ist aber keine Option für uns, da der Hund schon 14 Jahre alt ist und wir befürchten, dass er dann nicht mehr aufwacht. Oder sie haben angeboten uns 114€ zurückzuzahlen. Der Preis für die ganze Behandlung betrug aber fast 900€. Sie meinten es seien ja nur die Ergebnisse nicht mehr da, die Untersuchung sei ja aber erfolgt von ihrer Seite. Ja aber wir haben das ja alles nur machen lassen, damit wir eben genau die Ergebnisse bekommen. Was sollen/können wir tun? Unsere Rechtdschutzversicherung meinte, wir haben keine Chance und sollen die 114€ annehmen. Danke im Voraus und liebe Grüße. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich habe selbst eine 14 jährige Hündin, daher kann ich gut nachvollziehen, dass Sie das Risiko der zweite Vollnarkose innerhalb von wenigen Monaten nicht eingehen wollen. Rechtlich ist Ihr Fall nicht so einfach zu beantworten. Zunächst für das Verständnis zwei grundsätzliche Dinge vorweg: Die Kosten eines externen Labors muss im Ergebnis der Tierhalter bezahlen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: entweder rechnet das Labor mit dem Tierhalter direkt ab oder der Tierarzt bezahlt das Labor und gibt diese Auslagen an den Tierhalter in seiner eigenen Rechnung weiter. Die Tierärzte können selbst entscheiden, wie sie dies handhaben. Ein Vorteil der Abrechnung über den Tierarzt ist, dass Labore günstigere Konditionen vereinbaren können, die der Tierarzt weitergeben kann, der Nachteil für den Tierarzt ist, dass er die Kosten vorschießen und das Labor bezahlen muss. Des Weiteren handelt es sich bei dem Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt, bis auf wenige Ausnahmen, um einen Dienstvertrag und um die Behandlung eines Lebewesens. Der Tierarzt schuldete vertraglich „nur“ seinen Dienst/seine Tätigkeit, die der Tierhalter zu bezahlen hat. Ich nehme an, dass die 114,00 € die Laborkosten darstellen. Da das Labor Ihre Proben ja offensichtlich gar nicht erhalten hat, ist es nicht tätig geworden und dürfte daher nichts in Rechnung stellen. Diese Kosten müssten Sie dann erstattet bekommen. Da Sie aber schreiben, dass eine Behandlung stattgefunden hat, müsste die Rechnung eingesehen werden, um anhand der abgerechneten Posten prüfen zu können, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Untersuchung durch das Labor zusammenhängen und ohne dem gar nicht angefallen wären und welche Tätigkeiten und/oder Medikamente unabhängig davon entstanden und damit auch abzurechnen sind. Zu prüfen ist dann auch, ob Sie gegen den Tierarzt oder das Labor einen Erstattungsanspruch haben. Ohne Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen, insbesondere die Rechnung, und eine detaillierte Prüfung ist eine sinnvolle Einschätzung leider nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich habe selbst eine 14 jährige Hündin, daher kann ich gut nachvollziehen, dass Sie das Risiko der zweite Vollnarkose innerhalb von wenigen Monaten nicht eingehen wollen. Rechtlich ist Ihr Fall nicht so einfach zu beantworten. Zunächst für das Verständnis zwei grundsätzliche Dinge vorweg: Die Kosten eines externen Labors muss im Ergebnis der Tierhalter bezahlen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: entweder rechnet das Labor mit dem Tierhalter direkt ab oder der Tierarzt bezahlt das Labor und gibt diese Auslagen an den Tierhalter in seiner eigenen Rechnung weiter. Die Tierärzte können selbst entscheiden, wie sie dies handhaben. Ein Vorteil der Abrechnung über den Tierarzt ist, dass Labore günstigere Konditionen vereinbaren können, die der Tierarzt weitergeben kann, der Nachteil für den Tierarzt ist, dass er die Kosten vorschießen und das Labor bezahlen muss. Des Weiteren handelt es sich bei dem Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt, bis auf wenige Ausnahmen, um einen Dienstvertrag und um die Behandlung eines Lebewesens. Der Tierarzt schuldete vertraglich „nur“ seinen Dienst/seine Tätigkeit, die der Tierhalter zu bezahlen hat. Ich nehme an, dass die 114,00 € die Laborkosten darstellen. Da das Labor Ihre Proben ja offensichtlich gar nicht erhalten hat, ist es nicht tätig geworden und dürfte daher nichts in Rechnung stellen. Diese Kosten müssten Sie dann erstattet bekommen. Da Sie aber schreiben, dass eine Behandlung stattgefunden hat, müsste die Rechnung eingesehen werden, um anhand der abgerechneten Posten prüfen zu können, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Untersuchung durch das Labor zusammenhängen und ohne dem gar nicht angefallen wären und welche Tätigkeiten und/oder Medikamente unabhängig davon entstanden und damit auch abzurechnen sind. Zu prüfen ist dann auch, ob Sie gegen den Tierarzt oder das Labor einen Erstattungsanspruch haben. Ohne Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen, insbesondere die Rechnung, und eine detaillierte Prüfung ist eine sinnvolle Einschätzung leider nicht möglich.