zurück zur Übersicht Hundebiss - Mensch (Bagatellschaden) 31.05.2010 von Jochen W. Zur Höhe der Kostenerstattung der fordernden Krankenkasse. Sehr geehrte Frau Fries, muß die pauschale Forderung in Höhe nach $ 116 SGB X ( 126,00 Euro ) eines geschädigten gesetzlich Versicherten zwingend beglichen werden, oder sind nur die tatsächlichen Kosten zu erstatten ?? - keine Haftpflichtversicherung vorhanden. Für ein Kratzer doch ein bisschen happig ? Danke für ein Feedback Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage umfassend beantworten zu können, müsste zunächst der Vorfall detailliert geschildert werden. Grundsätzlich sind Sie als Hundehalter gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sind, alle Schäden zu ersetzen, die Ihr Tier verursacht. Jeder (!) Hundehalter sollte eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, da andernfalls mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss. Neben den Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, können auf den Hundehalter auch die geschilderten Zahlungsansprüche der Krankenversicherung und des Arbeitgebers aufgrund des krankheitsbedingten Arbeitsausfall auf den Hundehalter zu kommen. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und lassen zum einen die gegnerische Forderung und zum anderen eine möglicherweise vorliegende Mitschuld des Geschädigten prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage umfassend beantworten zu können, müsste zunächst der Vorfall detailliert geschildert werden. Grundsätzlich sind Sie als Hundehalter gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sind, alle Schäden zu ersetzen, die Ihr Tier verursacht. Jeder (!) Hundehalter sollte eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, da andernfalls mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss. Neben den Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, können auf den Hundehalter auch die geschilderten Zahlungsansprüche der Krankenversicherung und des Arbeitgebers aufgrund des krankheitsbedingten Arbeitsausfall auf den Hundehalter zu kommen. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und lassen zum einen die gegnerische Forderung und zum anderen eine möglicherweise vorliegende Mitschuld des Geschädigten prüfen.