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Hund in Obhut angefahren

von Marie M.

Guten Abend Frau Fries, auch ich habe eine Frage auf die ich so leider keine Antwort gefunden habe. Am Wochenende habe ich - mal wieder - auf den Hund von Freunden aufgepasst. Leider war der Aufenthalt diesmal sehr traurig. Mein kleiner Freund wurde in meiner Obhut angefahren. Wir haben - so wie immer - meine Wohnung gemeinsam verlassen, unangeleint (fahrlässig, aber wir haben es immer so gemacht und es ist nie was passiert - bis Sonntag). Wir gehen immer direkt links herum in den verkehrsberuhigten Bereich. Allerdings habe ich zu spät einen Hund auf der anderen Straßenseite gesehen. Mein Hund hat ihn direkt gesehen, nicht mehr auf mich gehört und ich hab ihn nur knapp verpasst ihn festzuhalten - es kam wie es kommen musste - es fuhr ein Auto vorbei und hatte keine Chance mehr zu bremsen. Er wurde angefahren. Es ist wirklich mit das Schlimmste, was einem passieren kann. Der Schaden am Auto ist geklärt. Viel schlimmer ist es jedoch das der Hund sich sehr verletzt hat. Sonntag wurde er direkt notoperiert und nun bangen wir darum; dass er Reflexe in den Hinterbeinen zeigt. (Es ist ein Wirbel gebrochen, das Mark nicht durchtrennt, aber es ist schwierig. Er hat 24 Schrauben im Rücken und eine Art Panzer für die Wirbelsäule, die auf seinem Rücken ist. Es zerbricht einem das Herz.) Wir beten und bangen jeden Tag. Zu meiner eigentlichen Frage: Die Kosten für die Behandlung sind alles andere als gering und ich werde meine Freunde so oder so nicht darauf hängen lassen. Aber könnte in dem Fall nicht meine PVH greifen? Ich habe eine PHV Premium bei der VHV. Bei dem Baustein „Hüten fremder Hunde und Pferde“ ist ein Harken. Wäre es also denkbar, dass meine Versicherung zumindest für einen Teil der Behandlungskosten aufkommt, da es ja meine Schuld war ihn unangeleint mit raus zu nehmen? In erster Linie wünsche ich mir von Herzen, dass er wieder laufen kann und wir wieder gemeinsame Abenteuer erleben, aber dafür entstehen ja nicht unerhebliche Kosten, wofür ich natürlich auch einstehen möchte. Könnten Sie mir da vielleicht helfen? Vielen Dank für Ihre Mühe. Traurige Grüße Marie M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Unfalls an mich wenden müssen. Ich hoffe, der Hund zeigt mittlerweile wieder Reflexe und er ist auf dem Weg der Besserung.
 
Da Sie eine Private Haftpflichtversicherung haben und sogar den Baustein, der das Hüten fremder Hunde mitversichert, sollten Sie den Vorfall umgehend bei der Versicherung melden und so schildern wie es passiert ist. Ob die Versicherung eintrittspflichtig ist, ob Sie eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, etc. hängt von dem konkreten Versicherungsbedingungen Ihres Tarifes ab. Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Regulierung kommen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
 

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