zurück zur Übersicht Mein Hund wurde mir weg genommen 27.03.2023 von Christine F. Hallo, im November wurde ich krank. Mein Sohn passte vorerst auf meine Tiere auf. Ging aber dannn mit einen meiner Hunde in seine Wohnung und hat er mir ganz entzogen. Ich solle um ihn kämpfen. Das Problem ist, er hat mich überall blockiert und ich kann ihn nicht kontaktieren. Ich bin mit diesem Hund sehr eng verbunden. Seit einem halben Jahr weiss ich nichts über ihn. Es bricht mir das Herz und ich weiß nicht, was ich tun kann. MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis häufig gerade zwischen Freunden und Familienmitgliedern nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist nur eine allgemeine Einschätzung möglich. Rechtlich wird hier folgendes passiert sein: Ursprünglich waren Sie Eigentümerin dieses Hundes und haben ihn vorübergehend in die Obhut Ihres Sohnes zur Pflege gegeben, was einen Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB darstellen könnte. Sie wären damit Eigentümerin geblieben und er wäre Besitzer des Hundes geworden. Zu prüfen ist womit er die Weigerung der Rückgabe begründet, was damit gemeint ist, „Sie sollen um den Hund kämpfen“, ob Sie weiterhin z.B. die Hundesteuer und die Haftpflichtversicherung zahlen etc. und ob Sie einen Herausgabeanspruch erfolgreich geltend machen können. Dies läßt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, da hierfür die Einzelheiten bekannt sein müssen. Sie sollten keine weitere Zeit verstreichen lassen und nun tätig werden. Fordern Sie Ihren Sohn schriftlich auf, Ihnen Ihren Hund unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sollte sich keine Lösung finden oder er diese Aufforderung ignorieren, sollten sich zeitnah anwaltlich beraten lassen und notfalls auch rechtliche Schritte einleiten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis häufig gerade zwischen Freunden und Familienmitgliedern nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist nur eine allgemeine Einschätzung möglich. Rechtlich wird hier folgendes passiert sein: Ursprünglich waren Sie Eigentümerin dieses Hundes und haben ihn vorübergehend in die Obhut Ihres Sohnes zur Pflege gegeben, was einen Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB darstellen könnte. Sie wären damit Eigentümerin geblieben und er wäre Besitzer des Hundes geworden. Zu prüfen ist womit er die Weigerung der Rückgabe begründet, was damit gemeint ist, „Sie sollen um den Hund kämpfen“, ob Sie weiterhin z.B. die Hundesteuer und die Haftpflichtversicherung zahlen etc. und ob Sie einen Herausgabeanspruch erfolgreich geltend machen können. Dies läßt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, da hierfür die Einzelheiten bekannt sein müssen. Sie sollten keine weitere Zeit verstreichen lassen und nun tätig werden. Fordern Sie Ihren Sohn schriftlich auf, Ihnen Ihren Hund unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sollte sich keine Lösung finden oder er diese Aufforderung ignorieren, sollten sich zeitnah anwaltlich beraten lassen und notfalls auch rechtliche Schritte einleiten.