zurück zur Übersicht Herausgabe von Tieren aus dem Tierheim 13.04.2023 von Katrin K. Hallo, im Laufe einer Zwangsräumung wurden 2 Katzen dem Tierheim übergeben. Die Familie hat eine Pflegestelle für die Katzen gefunden, dem Tierheim die Daten übermittelt und um Kontaktaufnahme des Tierheims mit der Pflegestelle gebeten. Dies erfolgte seitens des Tierheims nicht. Die Aufbewshrungspflicht endet nun, und die Katzen sollen nun zur Vermittlung fteigegeben werden. Die Familie hat noch einen Tag Zeit die Katzen abzuholen und selbst zur Pflegestelle zu bringen. Kann das Tierheim die Herausgabe verweigern und welche Möglichkeiten hat die Familie die Katzen dennoch zu bekommen? Vielen Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um prüfen und einschätzen zu können, wie die Familie die beiden Katzen an die Pflegestelle geben könnte, müsste der gesamte Sachverhalt und die Details bekannt sein, so z.B. wie genau bzw. durch wen die beiden Katzen ins Tierheim gekommen sind. Steht dahinter nämlich eine Sicherstellung der Polizei oder des zuständigen Veterinäramtes, dann dürfte das Tierheim die beiden Katzen erst nach Freigabe durch die jeweilige Behörde und nur nach vollständiger Bezahlung der entstandenen Kosten die Katzen herausgeben. Des Weiteren ist wichtig, seit wann die beiden im Tierheim sind und wenn sie nicht durch eine Behörde, sondern von der Familie selbst dort abgeben wurden, ob die Familie etwas unterschrieben und auch mit welcher Begründung das Tierheim aktuell dies Herausgabe verweigert, usw. Die Familie sollte sich möglichst kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin vor Ort wenden um die Rechtslage und die Möglichkeiten eines einstweiligen Verfahrens prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um prüfen und einschätzen zu können, wie die Familie die beiden Katzen an die Pflegestelle geben könnte, müsste der gesamte Sachverhalt und die Details bekannt sein, so z.B. wie genau bzw. durch wen die beiden Katzen ins Tierheim gekommen sind. Steht dahinter nämlich eine Sicherstellung der Polizei oder des zuständigen Veterinäramtes, dann dürfte das Tierheim die beiden Katzen erst nach Freigabe durch die jeweilige Behörde und nur nach vollständiger Bezahlung der entstandenen Kosten die Katzen herausgeben. Des Weiteren ist wichtig, seit wann die beiden im Tierheim sind und wenn sie nicht durch eine Behörde, sondern von der Familie selbst dort abgeben wurden, ob die Familie etwas unterschrieben und auch mit welcher Begründung das Tierheim aktuell dies Herausgabe verweigert, usw. Die Familie sollte sich möglichst kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin vor Ort wenden um die Rechtslage und die Möglichkeiten eines einstweiligen Verfahrens prüfen zu lassen.