zurück zur Übersicht Verletztes Fundtier-Wer trägt Tierarztkosten 02.06.2010 von Katja W. Hallo Frau Fries, ich bin mir unsicher, wer im Falle eines Auffindens von einem verletzten Fundtier die Kosten zu tragen hat, wenn ich dieses von einem Tierarzt behandeln lasse. a) wenn der Besitzer ermittelt werden kann, dieser sich jedoch weigert die entstandenen Behandlungskosten zu übernehmen oder b) kein Besitzer zu ermitteln ist. Bin ich gezwungen die Kosten zu übernehmen/ vorzulegen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Kostentragungspflicht ist zunächst wichtig, ob es sich um ein Fundtier oder um ein herrenloses Tier handelt. Die Städte und Gemeinden sind als Fundbehörde auch für Fundtiere zuständig und müssen für deren Versorgung, artgerechte Unterbringung und notwendige medizinische Behandlungen sorgen. Auch wenn die Städte üblicherweise privaten Tierschutzvereinen diese Pflichten vertraglich übertragen, so ist doch letztendlich die Stadt verantwortlich. In einem aktuellen Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 19.05.2010 wurde die Stadt Bad Sachsa dazu verurteilt dem Tierarzt, der eine verletze Fundkatze behandelt und über mehrere Tage versorgt hatte, seine entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn Sie ein verletztes Tier finden, sollten Sie zunächst bei örtlichen Tierschutzverein oder der Polizei eine Fundanzeige erstatten, um den rechtlichen Status “Fundtier“ herzustellen und weisen den Tierarzt ebenfalls darauf hin, dass es sich um ein Fundtier handelt und dass Sie daher nicht für die Kosten einstehen wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für die Kostentragungspflicht ist zunächst wichtig, ob es sich um ein Fundtier oder um ein herrenloses Tier handelt. Die Städte und Gemeinden sind als Fundbehörde auch für Fundtiere zuständig und müssen für deren Versorgung, artgerechte Unterbringung und notwendige medizinische Behandlungen sorgen. Auch wenn die Städte üblicherweise privaten Tierschutzvereinen diese Pflichten vertraglich übertragen, so ist doch letztendlich die Stadt verantwortlich. In einem aktuellen Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 19.05.2010 wurde die Stadt Bad Sachsa dazu verurteilt dem Tierarzt, der eine verletze Fundkatze behandelt und über mehrere Tage versorgt hatte, seine entstandenen Kosten zu erstatten. Wenn Sie ein verletztes Tier finden, sollten Sie zunächst bei örtlichen Tierschutzverein oder der Polizei eine Fundanzeige erstatten, um den rechtlichen Status “Fundtier“ herzustellen und weisen den Tierarzt ebenfalls darauf hin, dass es sich um ein Fundtier handelt und dass Sie daher nicht für die Kosten einstehen wollen.