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Kater bei Auszug mitgenommen

von Ziynet A.

Unsere Untermieterin hat bei ihrem Auszug unseren Kater mitgenommen. Er ist nicht gechipt. Wie können wir ihn wieder bekommen? liebe grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Frage sehr kurz, so dass auch nur eine sehr kurze und eine sehr allgemeine Antwort möglich ist.
 
Fordern Sie sofern noch nicht geschehen, die Dame zu Beweiszwecken schriftlich auf Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen Ihren Kater, sprich Ihr Eigentum zurückzugeben. Sollte sie sich weigern oder es ignorieren, müssten Sie sie notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe verklagen. Je nach den Einzelheiten Ihres Falles könnte sie sich auch strafbar gemacht haben, wegen Diebstahl oder Unterschlagung, sodass auch eine Strafanzeige zu überlegen ist.
 
Für eine konkretere Einschätzung der Rechtslage und die Prüfung der Erfolgsaussichten wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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