zurück zur Übersicht Spielende Kinder auf der Mauer wenn Hunde im Garten sind 04.06.2010 von Sarah H. Hallo, ich habe mal eine Frage. Wir haben 2 liebe große Hunde, die wenn wir zuhause sind sich in unserem Garten 450m2 frei bewegen können. Auf der einen Seite hat unser Garten eine hohe Mauer von unserer Seite ca. 2 Meter Höhe Nachbarseite 1m da unser Grundstück tiefer liegt. Oft ist es so, dass Nachbarkinder auf der Mauer laufen. Meine Hunde mögen Kinder sehr gerne, allerdings was passiert, wenn mal ein Kind die Mauer in unseren Garten fällt und mein Hund beissen(schnappen) würde wegen Revierverhalten? Desweiteren fliegt oft der Ball in unseren Garten, dann werden von Nachbarseite aus Leiter an unsere Mauer zum Runterklettern gestellt. Was, wenn die Hunde nur nicht zu sehen sind aber trotzdem frei laufen und etwas passiert? Mein Grundstück ist komplett eingezäunt bzw mit hoher Mauer versehen. Wie würde es rechtlich aussehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls die Nachbarskinder tatsächlich mal in Ihren Garten stürzen sollten, müssen zunächst alle Umstände des Einzelfalles geklärt werden, z.B. Alter des Kindes, haben Sie dieses Kind bereits vor den Hunden gewarnt etc. Hinsichtlich des Überkletterns der Mauer mit einer Leiter gilt grundsätzlich das selbe. Dass Sie dieses Verhalten aber offensichtlich dulden, könnte gegen Sie sprechen. Auch wenn im Ergebnis eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen sollte, ganz aus der Haftung für Ihren Hund wird Sie dies jedoch nicht entlassen. Sie sollten mit dem Nachbarn sprechen und eine andere Lösung für die herübergeflogenen Bälle finden und wenn möglich verhindern, dass die Kinder überhaupt auf der Mauer herumlaufen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls die Nachbarskinder tatsächlich mal in Ihren Garten stürzen sollten, müssen zunächst alle Umstände des Einzelfalles geklärt werden, z.B. Alter des Kindes, haben Sie dieses Kind bereits vor den Hunden gewarnt etc. Hinsichtlich des Überkletterns der Mauer mit einer Leiter gilt grundsätzlich das selbe. Dass Sie dieses Verhalten aber offensichtlich dulden, könnte gegen Sie sprechen. Auch wenn im Ergebnis eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen sollte, ganz aus der Haftung für Ihren Hund wird Sie dies jedoch nicht entlassen. Sie sollten mit dem Nachbarn sprechen und eine andere Lösung für die herübergeflogenen Bälle finden und wenn möglich verhindern, dass die Kinder überhaupt auf der Mauer herumlaufen können.