zurück zur Übersicht Ehemaliger Käufer behält Impfpass 02.05.2023 von Laura C. Guten Tag, vor kurzem haben wir unsere 1 jährige Hündin weitervermitteln Müssen, nach ca 2 Wochen machte uns der Käufer Probleme, er sagte der Hund humpelt und hat was mit dem sprunggelenk. Als sie bei uns gewesen ist, hatte sie nie gehumpelt oder irgendwelche Beschwerden.. Der Mann war beim Arzt mit ihr und dieser stellte lediglich einen Verdacht auf, daß etwas mit dem sprunggelenk sei. Mir war das alles zu viel, daher bot ich dem Mann an den hund zurück zu nehmen und er bekommt sein geld erstattet. Am tag der Übergabe stellte ich zuhause fest das der Impfpass fehlte. Ich schrieb dem mann das der Pass fehlt und er ist jetzt der meinung er behält ihn solange, bis ich ihm auch noch Tierarztkosten und sprit geld zahle. Darf er das einfach so? Er hat den Kaufpreis komplett erstattet bekommen. Es fehlten auch noch andere Sachen des Hundes wie zb eine Leine und ein Spielzeug aber das ist unwichtig für mich, mir geht es nur darum den Pass zurückzu bekommen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rechtlich gesprochen, haben Sie mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen, der rückgängig gemacht wurde. Indem Sie ihm angeboten haben den Hund zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten, sind Sie von dem Kaufvertrag zurückgetreten und der Vertrag wurde durch die Rückgabe des Hundes und der Rückzahlung des Kaufpreises „rückabgewickelt“. Da er Ihnen jedoch nicht nur den Hund, sondern auch den erhaltenen Impfausweis zurückgeben muss, haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe. Indem er nun die Herausgabe nicht an sich verweigert, sondern „nur“ von der Erstattung seiner entstandenen Tierarztkosten sowie seines Spritgeldes abhängig macht, macht er ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Ob dies wirksam ist, hängt davon ab, ob er tatsächlich einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten hatte. Hierfür müsste geprüft werden, ob Sie einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben und darin z.B. die Gewährleistung als Privatverkäuferin wirksam ausgeschlossen haben und was Sie mit ihm im Laufe der Korrespondenz vor der Rückgabe mit ihm besprochen/vereinbart haben, um zu prüfen, was Ihr Angebot „den Hund zurück zu nehmen und er bekommt sein Geld erstattet“ genau umfasste, also ob die Tierarzt und Spritkosten von ihm bereits zuvor schon geltend gemacht wurden, oder ob jetzt er plötzlich und überraschend diese Forderung stellt. Leider schreiben Sie nicht um welche Summe es sich handelt, daher wäre auch anhand der Tierarztrechnung zu prüfen, ob dieser Betrag gerechtfertigt ist und ob die Spritkosten richtig bzw. angemessen errechnet wurden. Versuchen Sie daher, wenn möglich eine gütliche Lösung mit dem Käufer zu finden um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, notfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin um die Herausgabe des Impfausweises durchzusetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rechtlich gesprochen, haben Sie mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen, der rückgängig gemacht wurde. Indem Sie ihm angeboten haben den Hund zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten, sind Sie von dem Kaufvertrag zurückgetreten und der Vertrag wurde durch die Rückgabe des Hundes und der Rückzahlung des Kaufpreises „rückabgewickelt“. Da er Ihnen jedoch nicht nur den Hund, sondern auch den erhaltenen Impfausweis zurückgeben muss, haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe. Indem er nun die Herausgabe nicht an sich verweigert, sondern „nur“ von der Erstattung seiner entstandenen Tierarztkosten sowie seines Spritgeldes abhängig macht, macht er ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Ob dies wirksam ist, hängt davon ab, ob er tatsächlich einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten hatte. Hierfür müsste geprüft werden, ob Sie einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben und darin z.B. die Gewährleistung als Privatverkäuferin wirksam ausgeschlossen haben und was Sie mit ihm im Laufe der Korrespondenz vor der Rückgabe mit ihm besprochen/vereinbart haben, um zu prüfen, was Ihr Angebot „den Hund zurück zu nehmen und er bekommt sein Geld erstattet“ genau umfasste, also ob die Tierarzt und Spritkosten von ihm bereits zuvor schon geltend gemacht wurden, oder ob jetzt er plötzlich und überraschend diese Forderung stellt. Leider schreiben Sie nicht um welche Summe es sich handelt, daher wäre auch anhand der Tierarztrechnung zu prüfen, ob dieser Betrag gerechtfertigt ist und ob die Spritkosten richtig bzw. angemessen errechnet wurden. Versuchen Sie daher, wenn möglich eine gütliche Lösung mit dem Käufer zu finden um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, notfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin um die Herausgabe des Impfausweises durchzusetzen.