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Schadensersatz gegenüber Züchter

von Virginie B.

Wir haben am 13.01.2023 unseren Welpen abgeholt. Schnell ist uns bewusst geworden, dass dieser krank ist. Er hatte Ohrenentzündungen und gerötete Haut. Wir haben online in Absprache mit dem Tierarzt einen Allergietest gemacht. Dort kam heraus, dass Umweltallergien und Futtermittelunverträglichkeiten vorliegen. Wir möchten uns dies durch einen Test in einer Tierklinik noch bestätigen lassen. Wir haben die Hälfte des Kaufpreises als Schadensersatz geltend gemacht. Er sagt er hat die Gewährleistung ausgeschlossen, was meines Erachtens nicht möglich ist da er gewerblich verkauft. Er verkauft bereits seit Jahren und auch mehrere Würfe im Jahr. Es ist auch bekannt geworden, dass sehr viele Hunde von ihm krank sind. Er ist auch beim Veterinäramt bekannt. Wie sind rechtlichen die Chancen damit durch zu kommen? Also liegt ein Anspruch vor?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da ich selbst eine allergische Hündin habe, weiß ich wie belastend dies nicht nur für den Welpen, sondern auch für Sie ist.
 
Anhand der geschilderten Umstände und dem Umfang, in dem der Züchter verkauft, bin ich ebenfalls der Meinung, dass es sich um einen gewerblichen Züchter und einen Unternehmer im Sinne des BGB handeln dürfte, so dass er seine gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht vertraglich ausschließen könnte. Zusätzlich gälte dann unter anderem auch die Beweislastumkehr aus § 477 BGB, so dass zu Ihren Gunsten vermutet würde, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe zeigt, wie in Ihrem konkreten Fall, bereits bei der Übergabe vorhanden war.
 
Hinsichtlich Ihren Ansprüchen gegen den Züchter ist zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen zu unterscheiden, der Kaufpreisminderung einerseits, die unabhängig von einem Verschulden des Züchters an dem Mangel des Hundes entsteht und einem Schadensersatzanspruch andererseits (hinsichtlich Tierarztkosten, Spritkosten, etc.), der jedoch von dem Verschulden des Züchters abhängt. Dieser Anspruch ist in der Praxis daher schwierig durchzusetzen.
 
Daher wäre es z.B. wichtig zu erfahren, an welchen Krankheiten die anderen von ihm verkauften Hunde leiden und aus welchem Grunde er beim Veterinäramt bekannt sein soll, da nur die Tatsache, dass er dort bekannt ist, zunächst nichts Negatives bedeuten muss, da er wahrscheinlich eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz benötigt, die von dem zuständigen Veterinäramt ausgestellt wird.
 
Sollten sich aus diesen Informationen ergeben, dass er wissentlich kranke Hunde verkauft bzw. mit kranken Hunde züchtet oder zumindest in Kauf nimmt, könnte auch eine arglistige Täuschung geprüft werden.
 
Sollte der Züchter sich weiterhin weigern den hälftigen Kaufpreis zu erstatten, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um nicht nur die Höhe der angemessenen Kaufpreisminderung, sondern auch einen möglichen Schadensersatzanspruch prüfen zu lassen.
 

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