zurück zur Übersicht Verkauf von Hund 03.05.2023 von manuela t. Meine Frage betiifft den Hund meiner Freundin. Sie musste ins Krankenhaus und der Sohn nahm ihn an sich und verkaufte ihn 1 tag später im Internet ohne ihre Erlaubnis. Sie möchte ihren kleinen Yorki wieder zurück, aber ihr Sohn weigert sich, uns die adresse zu geben. Was können wir tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn die Frage so kurz und einfach formuliert werden kann, so nehme ich an, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen Mutter und Sohn bezüglich des Hundes gibt. Um die Erfolgsaussichten und geeigneten rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssen aber die Einzelheiten bekannt sein, da es hier unter anderem um die rechtlich komplizierte Frage geht, ob Ihre Freundin trotz des Verkaufs noch Eigentümerin ist oder ob ein so genannter gutgläubiger Erwerb durch die neuen Halter eingetreten ist, so dass der Sohn seiner Mutter nur schadensersatzpflichtig wäre, ob ein Auskunftsanspruch besteht, usw. Daher ist an dieser Stelle nur keine Einschätzung möglich. Ich nehme an, dass Ihre Freundin den Sohn bereits verbindlich aufgefordert hat ihr den Hund zurückzuholen bzw. Auskunft zu erteilen. Falls dies noch nicht schriftlich geschehen ist, sollte sie dies zu Beweiszwecken nachholen. Sollte er sich weigern oder es ignorieren, sollte Ihre Freundin sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn die Frage so kurz und einfach formuliert werden kann, so nehme ich an, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen Mutter und Sohn bezüglich des Hundes gibt. Um die Erfolgsaussichten und geeigneten rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssen aber die Einzelheiten bekannt sein, da es hier unter anderem um die rechtlich komplizierte Frage geht, ob Ihre Freundin trotz des Verkaufs noch Eigentümerin ist oder ob ein so genannter gutgläubiger Erwerb durch die neuen Halter eingetreten ist, so dass der Sohn seiner Mutter nur schadensersatzpflichtig wäre, ob ein Auskunftsanspruch besteht, usw. Daher ist an dieser Stelle nur keine Einschätzung möglich. Ich nehme an, dass Ihre Freundin den Sohn bereits verbindlich aufgefordert hat ihr den Hund zurückzuholen bzw. Auskunft zu erteilen. Falls dies noch nicht schriftlich geschehen ist, sollte sie dies zu Beweiszwecken nachholen. Sollte er sich weigern oder es ignorieren, sollte Ihre Freundin sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.