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verstorbeneb Hund unrechtmäßig mitgenommen

von Claudia W.

Hallo, Wir mussten unsere Hündin nach 10 Jahren am 03.05.23 einschläfern lassen. Die Tierärztin hat mit alternativen genannt wie man den Hund bestatten könnte. Sie gab mir über das Wochenende Zeit mich zu informieren und darüber nachzudenken. Also hab ich eine Kostenanfrage in Erfurt gestellt um zu wissen was da überhaupt auf mich zukommt. Die Anfrage ist laut Internetseite UNVERBINDLICH !!! Nun haben die aber einfach mein Tier abgeholt, ohne meine Zustimmung. Ich wusste ja noch garnicht ob diese Variante überhaupt in Frage kommt, deshalb ja die Anfrage. Jetzt möchte ich meinen Hund zurück, da wir sie selbst beerdigen möchten. Jetzt wollen die den Hund nicht wieder zurück führen und ich soll die bisher entstandenen Kosten für die Abholung zahlen. Aber ich hab ja nie gesagt, dass der Hund abgeholt werden soll! Was kann ich tun? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Ihre Hündin verstorben ist und Sie nun um die Rückgabe und mögliche Kostenerstattungen streiten müssen.
 
Da Emotionen jedoch bei der Prüfung und Bewertung der Rechtslage keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Ich habe mir die Internetseite des angegebenen Tierbestatters  angesehen und nehme an, dass es sich um ein Mißverständnis handeln könnte. Auf der Homepage sind einerseits ausführliche Preislisten für die verschiedenen Einäscherungsarten und die Nebenkosten zu finden und andererseits der Button „Kremierung beauftragen“.
 
Warum ich annehme, dass Sie auf eben jenen Button gedrückt und damit die Kremierung verbindlich in Auftrag gegeben haben könnten, ist die Tatsache, dass Ihre Hündin von dem Tierbestatter bei Ihrer Tierärztin abgeholt wurde und Sie daher in diesem Auftrag unter dem Pflichtfeld „wie soll Ihr Tier zu uns kommen“ ausgewählt haben, dass die Hündin beim Tierarzt abgeholt werden soll und Sie dort auch den Namen und die Adresse der Tierärztin ausgefüllt haben.
 
Eine unverbindliche Kostenanfrage habe ich dort nicht gefunden, daher schauen Sie selbst nochmals auf der Homepage und sichern den Text der unverbindlichen Kostenanfrage am besten als Screenshot ab oder drucken den Text aus. Sollten Sie nicht mittlerweile eine gütliche Lösung gefunden haben, wenden Sie sich unverzüglich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Hündin wenn noch möglich wie gewünscht selbst beerdigen zu können.
 
 

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