zurück zur Übersicht Ex Freund hat meinen Hund einfach verkauft 05.05.2023 von Jenny M. Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Ex Freund hat in meiner Abwesenheit einfach meinen Husky Welpen verkauft. Ohne Kaufvertrag. Ich habe einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer. Ich wollte meinen Hund wieder holen und der Käuferin das Geld auch zurück geben. Leider gibt sie mir meinen Hund nicht zurück was kann ich jetzt machen? Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn die Frage so kurz und einfach formuliert werden kann, so nehme ich an, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen Ihnen und Ihrem Exfreund gibt, sei es rund um den Hund (z.B. wenn Sie ihn gemeinsam angeschafft haben, o.ä.) oder über andere Streitpunkte, die zwar nichts mit dem Hund zu tun haben, und er den Verkauf des Hundes als „Waffe“ gegen Sie nutzt. Um die Erfolgsaussichten und geeigneten rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssen diese Einzelheiten bekannt sein und auch die Einzelheiten zu dem ursprünglichen Kauf und die Einsicht in den Kaufvertrag. Des Weiteren müssten die Umstände des Verkaufs bekannt sein, wie lange dauerte ihre Abwesenheit, war der Hund währenddessen bei ihm zur Aufsicht oder hat er sich unbefugten Zutritt zu Ihrer Wohnung während Ihrer Abwesenheit verschafft und hat den Hund an sich genommen, etc. Zur Prüfung, ob die neue Halterin Eigentümerin im Wege eines gutgläubigen Erwerbs geworden sein könnte, müsste bekannt sein, ob sie von der gesamten Situation nichts weiß, also eine vollkommen Fremde ist oder ob es sich z.B. um eine gemeinsame Bekannte handelt, die weiß, dass es sich um Ihren Hund handelte. Daher ist an dieser Stelle nur keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zu vermeiden, dass die Dame den Hund nochmals weitergibt und es für Sie damit immer schwieriger würde, ihn zurückzubekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn die Frage so kurz und einfach formuliert werden kann, so nehme ich an, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen Ihnen und Ihrem Exfreund gibt, sei es rund um den Hund (z.B. wenn Sie ihn gemeinsam angeschafft haben, o.ä.) oder über andere Streitpunkte, die zwar nichts mit dem Hund zu tun haben, und er den Verkauf des Hundes als „Waffe“ gegen Sie nutzt. Um die Erfolgsaussichten und geeigneten rechtlichen Schritte prüfen zu können, müssen diese Einzelheiten bekannt sein und auch die Einzelheiten zu dem ursprünglichen Kauf und die Einsicht in den Kaufvertrag. Des Weiteren müssten die Umstände des Verkaufs bekannt sein, wie lange dauerte ihre Abwesenheit, war der Hund währenddessen bei ihm zur Aufsicht oder hat er sich unbefugten Zutritt zu Ihrer Wohnung während Ihrer Abwesenheit verschafft und hat den Hund an sich genommen, etc. Zur Prüfung, ob die neue Halterin Eigentümerin im Wege eines gutgläubigen Erwerbs geworden sein könnte, müsste bekannt sein, ob sie von der gesamten Situation nichts weiß, also eine vollkommen Fremde ist oder ob es sich z.B. um eine gemeinsame Bekannte handelt, die weiß, dass es sich um Ihren Hund handelte. Daher ist an dieser Stelle nur keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zu vermeiden, dass die Dame den Hund nochmals weitergibt und es für Sie damit immer schwieriger würde, ihn zurückzubekommen.